Lohnt sich eine Mitgliedschaft?
GEMA Onlineportal für Mitglieder
Online-Services für GEMA-Mitglieder
Verteilungstermine
Zu den Formularen
Wichtige Fristen
Angebote für Nachwuchsmusiker
Förderprogramme für Frauen
Stellenangebote
Traineeprogramm
Ausbildung bei der GEMA
GEMA-Stiftung
Mitgliederversammlung 2021
30 Jahre Mauerfall
Urheberrecht: DSM-Richtlinie
Verlegerbeteiligung
Verteilung YouTube
Da ist Musik drin
Onlineportal
Überblick über Tantiemen, Daten ändern und vieles mehr.
Werkeinstufung
Service für Einstufungsanträge
Soundfile-Upload
Stellen Sie Soundfiles für das Audiofingerprint-Monitoring zur Verfügung.
Meine Setlists
Das Online-Tool zum Einreichen von Setlists für alle Live-Veranstaltungen.
Werkanmeldung
Melden Sie Ihre Werke an. Nur gemeldete Werke können mit Tantiemen vergütet werden.
AV-Anzeige
Lassen Sie sich die audiovisuellen (AV) Produktionen anzeigen, in denen ihre Werken enthalten sind.
AV-Anmeldung
Audiovisuelle Produktionen bequem online anmelden
Repertoiresuche
Der erweiterte Zugang für GEMA-Mitglieder bietet eine differenziertere Recherche.
GEMA-Download
Sehen Sie Details zu Ihrer Tantiemenverteilung ein. Laden Sie Ihre Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) herunter.
Meine Finanzdaten
Kontobewegungen, Kontoauszüge, Auswertungen und Statusberichte Ihres Mitgliedskontos.
EBV
Elektronisches Bestätigungsverfahren. Angaben von Musikverlegern zu den Rechtsbeziehungen zu ihren Autoren.
Recherche Beteiligte
Recherchieren Sie in der internationalen Beteiligtendatenbank „Interested Parties Information“ (IPI).
Subverlegermeldung
Melden Sie die von Ihnen subverlegten Werke an. Nur gemeldete Werke können mit Tantiemen vergütet werden.
Herstellungsrecht UGC-Plattformen
Details zur Rechteerklärung
Vergütungsfreie Lizenzen
Antrag auf Erteilung einer GEMA-Nicht-Kommerzielle-Lizenz.
Subverlagsverträge
Melden Sie Ihre Subverlagsverträge an. Bitte melden Sie erst Ihre Subverlagsverträge und anschließend Ihre Werke an.
Inquiry-Listen / Nutzungen identifizieren
Recherchieren Sie in den Nutzungen der letzten Jahre, die keiner Werkeregistrierung zugeordnet werden konnten.
Angaben gem. § 29 VGG
Angaben zu Berechtigten, die nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können.