Herzlich willkommen zum Online-Service Vergütungsfreie Lizenzen!
Dieser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werke unter einer vergütungsfreien Lizenz für nicht kommerzielle Nutzungen freizugeben. Da dies eine weitreichende Entscheidung ist, möchten wir Sie ausführlich über den Service informieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich die folgenden Informationen in Ruhe durch. Hilfreiche Informationen finden Sie auch in unseren FAQ.
Beschreibung des Services
Um die Flexibilität bei der Rechteverwaltung noch weiter zu erhöhen, bietet die GEMA ihren Mitgliedern die Möglichkeit, für einzelne Werke vergütungsfreie Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen zu erteilen.
1. Lizenzierung
Die Lizenzierung erfolgt dabei in zwei Stufen:

Stufe 1
Auf Antrag erteilt Ihnen die GEMA eine vergütungsfreie Lizenz, die so genannte GEMA-Nicht-Kommerzielle-Lizenz (i.F. "GEMA-NK-Lizenz"). Diese berechtigt Sie zum einen dazu, die von Ihnen ausgewählten Werke selbst nicht-kommerziell zu nutzen, ohne hierfür etwas an die GEMA zahlen zu müssen.

Stufe 2
Zum anderen berechtigt Sie die GEMA-NK-Lizenz dazu, die ausgewählten Werke unter einer vergütungsfreien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen an Dritte zu vergeben und diesen hierdurch ebenfalls die kostenfreie Nutzung zu ermöglichen. Sie haben dabei die Wahl zwischen
  • der Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für einen konkreten Nutzungsfall an einen bestimmten Nutzer
  • oder der Vergabe einer vergütungsfreien standardisierten Lizenz (z.B. einer so genannten "Jedermann-Lizenz") für eine Vielzahl von Nutzungsfällen an einen unbeschränkten Nutzerkreis.
    Die standardisierte Lizenz kann von Ihnen aber auch zeitlich, territorial oder inhaltlich eingeschränkt werden. Inhaltlich kann die standardisierte Lizenz


    - auf eine bestimmte Nutzungsart (z.B. nur Onlinenutzungen der vom Mitglied ausgewählten Werke)
    - oder auf einen bestimmten Nutzungszusammenhang / eine bestimmte Gruppe von Nutzern

    begrenzt werden.

    Beispiel für die Einschränkung auf einen bestimmten Nutzungszusammenhang / eine bestimmte Nutzergruppe: Ein Sendeunternehmen (oder eine Gruppe von Sendeunternehmen) produziert regelmäßig Beiträge, in denen bestimmte Werke eines GEMA-Mitglieds wiederholt genutzt werden und die in der Mediathek sowie auf Drittplattformen veröffentlicht werden sollen. Das Mitglied kann in diesem Fall eine standardisierte GEMA-NK-Lizenz beantragen, die es den Besuchern der Mediathek oder der Drittplattform erlaubt, seine Musik als Bestandteil der betreffenden Beiträge dieses Sendeunternehmens (oder dieser Gruppe von Senderunternehmen) in einem nicht-kommerziellen Blog etc. weiter zu nutzen. Nicht-kommerzielle Nutzungen der betreffenden Musikwerke außerhalb des definierten Nutzungszusammenhangs und durch andere Nutzer bleiben dagegen vergütungspflichtig.
2. Voraussetzungen für die Vergütungsfreiheit
Für die Vergütungsfreiheit der Nutzung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Bevor Sie die ausgewählten Werke vergütungsfrei nutzen oder hierfür eine vergütungsfreie Lizenz an Dritte vergeben, müssen Sie die GEMA-NK-Lizenz beantragt und per E-Mail von der GEMA erhalten haben. Sofern an den ausgewählten Werken weitere Rechteinhaber beteiligt sind, kann die GEMA-NK-Lizenz nur gemeinschaftlich beantragt werden. Hierfür muss der Antrag von Ihnen und den anderen beteiligten Rechteinhabern unterschrieben und von Ihnen innerhalb eines Monats ab Anforderung des Antrags per Post oder E-Mail bei der GEMA eingereicht werden. Zudem weisen wir darauf hin, dass in diesem Fall die Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz an Dritte ebenfalls nur gemeinschaftlich mit den anderen beteiligten Rechteinhabern erfolgen kann.
  • Die Nutzung durch Sie selbst oder Dritte muss nicht-kommerziell sein, darf keinen so genannten "mixed-use" darstellen und darf nicht unter einen gesetzlichen Vergütungsanspruch fallen. Ein "mixed-use" liegt vor, wenn Werke, für die eine GEMA-NK-Lizenz erteilt wurde, zusammen mit Werken, für die keine GEMA-NK-Lizenz erteilt wurde, genutzt werden, und die Nutzung von der GEMA pauschal lizenziert wird. Auch sonst muss sich die Nutzung im Rahmen der von Ihnen beantragten GEMA-NK-Lizenz und der darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten.
  • Der Nutzer der Werke - d.h. Sie selbst oder der jeweilige Dritte - muss der GEMA die betreffende Nutzung mitteilen. Nur auf diese Weise kann die GEMA gewährleisten, dass die Vergütungsfreiheit der Nutzung bei der Lizenzierung berücksichtigt wird. Zur Erleichterung der Mitteilung an die GEMA erhalten Sie mit der GEMA-NK-Lizenz ein entsprechendes Formular ("Nutzungsmeldung für die Nutzung unter einer vergütungsfreien Lizenz"). Wir bitten Sie, das Formular denjenigen Personen, denen Sie eine vergütungsfreie Lizenz erteilen, zur Einreichung bei der GEMA zur Verfügung zu stellen. Zudem steht das Formular für den jeweiligen Nutzungsbereich auch auf der GEMA-Website unter www.gema.de zum Download zur Verfügung.
3. Erwerb der GEMA-NK-Lizenz
Um die GEMA-NK-Lizenz zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:
  1. Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Angabe, welche Art der vergütungsfreien Lizenz (Einzelfalllizenz oder standardisierte Lizenz) Sie vergeben möchten und welche Einschränkungen hierfür gelten sollen.
  3. Auswahl der Werke, für die Sie eine vergütungsfreie Lizenz vergeben möchten
  4. Antrag stellen
    1. Sofern Sie an den ausgewählten Werken alleine beteiligt sind: Antrag über Online-Service an GEMA senden.
    2. Sofern neben Ihnen auch andere Rechteinhaber an den ausgewählten Werken beteiligt sind: Antrag anfordern, ausdrucken, selbst unterschreiben und von allen anderen beteiligten Rechteinhabern unterschreiben lassen und innerhalb eines Monats per E-Mail oder Post bei der GEMA einreichen.
  5. Prüfung des Antrags durch die GEMA
  6. Erhalt der vergütungsfreien GEMA-NK-Lizenz per E-Mail
4. Anmeldung beim Service
Sofern Sie beim Service noch nicht angemeldet sind, bitten wir Sie, sich im nächsten Schritt mit Ihren Log-in-Daten anzumelden. Sofern Sie noch keine Log-in-Daten für den Service haben, bitten wir Sie, diese bei der GEMA mit dem entsprechenden Formular zu beantragen.