04. November 2020

Informationen zu Streaming-Konzerten

Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen Empfehlungen der zuständigen Behörden führen dazu, dass geplante Live-Konzerte verschoben oder abgesagt werden mussten bzw. als Streaming-Konzerte nun im Internet stattfinden. Im Folgenden haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Lizenzierung und Verteilung solcher Streaming-Konzerte zusammengetragen:
  1. Wie lizenziert die GEMA Streaming-Konzerte, die auf (kleineren) Websites öffentlich zugänglich gemacht werden?Für die Präsentation von Eigenrepertoire (auch in Form von Konzert-Live-Streams) auf künstlereigenen Websites bietet die GEMA die Möglichkeit einer vergütungsfreien Lizenz. Die Lizenzierung von Websites (Online Nutzungen im geringen Umfang, auch Konzert-Live-Streams) erfolgt über den Informationen zum Nothilfe-Programm für Mitglieder
     
    Informationen für Kunden
     
  2. Wie lizenziert die GEMA Streaming-Konzerte, die mit Spendenaufrufen der Künstler verbunden sind bzw. die nur gegen Bezahlung („Online-Eintrittsticket“) öffentlich zugänglich gemacht werden?
    Bei Einnahmen bis 24.000 € / Jahr und nicht mehr als 200.000 Zugriffen/Jahr nach dem Tarif VR-OD 10. Darüber hinaus nach dem Tarif VR-OD 15 (Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von audiovisuellen Livestreams und linearen Streams im Internet).

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