15. Dezember 2020

Sind alle Soundfiles für das Sendejahr 2020 bereits hochgeladen?

Das außergewöhnliche Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Bestimmt haben Sie schon regelmäßig Ihre Soundfiles für den Einsatz für das Audiofingerprint-Monitoring hochgeladen - oder etwa vergessen ...?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre verfügbaren Soundfiles spätestens bis zum 31.01.2021 für das Audiofingerprint-Monitoring von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie für das TV-Werbemonitoring hochzuladen. So können die Soundfiles und Metadaten noch rechtzeitig zur Erstellung der Nutzungsmeldungen für das Jahr 2020 eingesetzt und für die Verteilung des Geschäftsjahres 2020 zum 1. Juli 2021 berücksichtigt werden. Verspätete Uploads der Soundfiles können gegebenenfalls im Rahmen der Nachmeldungen durch die Sender bei der Verteilung für das Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt werden.

Durch ein Hochladen der Ihnen zur Verfügung stehenden Soundfiles Ihrer Werke fördern Sie die Meldeprozesse – und leisten damit einen wichtigen Beitrag für eine leistungsgerechte Ausschüttung der GEMA für die Nutzung Ihrer Werke! Sollte ein Soundfile Ihnen nicht vorliegen, ist der Rundfunkveranstalter selbstverständlich weiterhin in der Verantwortung einer lückenlosen Meldung Ihrer Musiknutzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Monitoring: ARD, ZDF und Deutschlandradio (FAQ) (Update Stand Dezember 2020)
  • Werbemonitoring: Anmeldung von Werbespots ab jetzt mittels Soundfiles

 
Direkt zum Soundfile-Upload

 

Wünschen Sie weitere Informationen oder haben Sie Fragen zum GEMA Soundfile-Upload?

Telefon: +49 (0) 30 58 9999 58                

Email: fingerprint@gema.de

Benutzerhandbuch

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