Genaue Angaben bei GEMA Vollmachten
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Was muss ich alles bei der Erteilung einer Vollmacht angeben?
Bitte geben Sie folgende Daten an:
Kundennummer
Vollmachtgeber (Inhaber):
Personen:
- Vor- und Zuname
- Adresse
Firmen:
- Vollständiger Firmenname
- Geschäftsführer (Vor- und Zuname)
- Firmenadresse
Vereine:
- Vereinsname
- 1. Vorsitzenden mit Vor- und Zuname
- Vereinsadresse
Vollmachtnehmer:
Dieser muss eine natürliche Person sein, keine Steuerkanzlei o. ä. Es können jedoch beispielsweise alle Mitarbeiter der Steuerkanzlei Vollmachtnehmer sein.
- Vor- und Zuname
- Funktion zum Vollmachtgeber
- Hinweis, ob der Vollmachtnehmer auch Untervollmachten erteilen darf
- Hinweis, ob die Vollmacht eine Generalvollmacht ist oder nur für einen bestimmten Vorgang erteilt wird
- Gültigkeit der Vollmacht: zeitlich begrenzt oder unbefristet
- Handschriftliche leserliche Unterschrift vom Vollmachtgeber, eine digitale Unterschrift wird nicht anerkannt
- Nicht anerkennen können wir Vollmachten, die im Auftrag oder in Vertretung unterzeichnet wurden
- Wenn der Vollmachtnehmer sich selbst bevollmächtigt, wird das nicht anerkannt – außer er ist Geschäftsführer oder Vorsitzender (Nachweis beifügen)
Sollen mehrere Vollmachtnehmer einzeln hinterlegt werden, muss für jeden Vollmachtnehmer einzeln ein Formular ausgefüllt werden.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 1200210-53
Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr