Meldewege für Hinweise und Beschwerden

Die GEMA bekennt sich zu Compliance und zu einem rechtmäßigem, sozial und ethisch verantwortungsvollem sowie menschenrechts- und umweltrechtskonformen Handeln. Die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Grundsätzen und Wertvorstellungen für das unternehmerische Handeln und die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung ist für die GEMA selbstverständlich: „Musik ist uns was wert“.

Bei der internen Meldestelle der GEMA und über unser Hinweisgeber-Portal können Mitarbeitende und Dritte, z. B. Mitglieder, Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise auf bereits begangene oder sehr wahrscheinlich erfolgende Rechts- und Regelverstößen abgeben oder den Versuch der Verschleierung von Rechts- und Regelverstößen melden.

Interne Meldestelle: Zentrales Compliance-Team der GEMA

Ansprechpersonen

  • Dr. Kai Welp (Chief Compliance Officer)
  • Ulrike Aigner (Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte, GEMA Rechtsabteilung/ Compliance)
E-Mail: compliance@gema.de

Telefon: +49 89 488003 273

Post:
Rechtsabteilung/Compliance (vertraulich/persönlich)
Rosenheimer Straße 11
81667 München

Gerne nehmen wir Hinweise schriftlich, telefonisch oder auch persönlich entgegen. Wir sind in von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Termin oder ein Videotelefonat zu einem anderen Zeitpunkt. Eingehende Hinweise werden stets vertraulich behandelt.


Hinweisgeberportal

Hinweisgebende können sich jederzeit über unser Hinweisgeberportal melden. Dort können Hinweise auch anonym abgeben werden. Gleichzeitig ist es für uns sehr hilfreich, wenn Hinweisgebende kontaktierbar sind, damit wir ihnen Fragen stellen können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Mit der Einrichtung eines sog. Postkastens innerhalb des Hinweisgeberportals wird eine besonders geschützte und anonyme Kommunikation ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Hinweisgeberportals.

Interne Meldestelle

Zentrales Compliance-Team der GEMA

Ansprechpersonen:
Christopher Burum
(Chief Compliance Officer)

Ulrike Aigner
(Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte, GEMA-Rechtsabteilung/ Compliance)

E-Mail: compliance@gema.de
Telefon: +49 89 488003 273
Post: Rechtsabteilung/Compliance (vertraulich/persönlich)
Rosenheimer Straße 11
81667 München

Gerne nehmen wir Hinweise schriftlich, telefonisch oder auch persönlich entgegen. Wir sind in von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Termin oder ein Videotelefonat zu einem anderen Zeitpunkt. Eingehende Hinweise werden stets vertraulich behandelt.

Hinweisgeberportal

Hinweisgebende können sich jederzeit über unser Hinweisgeberportal melden. Dort können Hinweise auch anonym abgeben werden. Gleichzeitig ist es für uns sehr hilfreich, wenn Hinweisgebende kontaktierbar sind, damit wir ihnen Fragen stellen können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Mit der Einrichtung eines sog. Postkastens innerhalb des Hinweisgeberportals wird eine besonders geschützte und anonyme Kommunikation ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Hnweisgeberportals.

Konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der GEMA, einem Unternehmen der GEMA Gruppe oder in unseren Lieferketten sind für uns wichtig und können uns dabei helfen, mögliche Compliance Verstöße zu identifizieren und künftiges Fehlverhalten zu verhindern.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht oder konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z. B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen, an die genannten Ansprechpersonen oder nutzen Sie unser Hinweisgeberportal. Eingehende Hinweise werden stets vertraulich behandelt. Das Hinweisgeberportal ermöglicht einen technisch abgesicherten vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und Compliance über ein anonymisiertes Postfach.

Auch Verstöße bzw. der Verdacht über Verstöße gegen geltende Menschenrechte und Umweltrechte können über unsere interne Meldestelle sowie das Hinweisgeber-Portal gemeldet werden. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten auch für diese Fälle, die durch den bestellten Menschenrechtsbeauftragten bearbeitet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Beschwerdeverfahrensordnung (i.S. LkSG) und auf der Eingangsseite des Hinweisgebersystems unter www.bkms-system.com/gema.

Bei allgemeinen Fragen zur GEMA, zur GEMA Mitgliedschaft oder zur Lizenzierung von Musiknutzungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner. Diese finden Sie in unserem Hilfecenter.

Unsere interne Meldestelle und unser Hinweiseberportal bieten Schutz, setzen auf Vertrauen und garantieren Fairness beim Umgang mit Informationen zu möglichen Unregelmäßigkeiten und Verstößen. Die GEMA ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der GEMA Gruppe beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an die interne Meldestelle der GEMA zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Bitte helfen Sie uns, Verstöße rechtzeitig aufzudecken, damit wir Fehlverhalten entschlossen entgegentreten und Schäden für die GEMA, ihre Mitglieder und Mitarbeitenden sowie die Unternehmen der GEMA Gruppe vermeiden können.

Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Externe Meldestellen

Sie haben zudem das gesetzlich verankerte Recht, sich an die externen Meldestellen der zuständigen Behörden zuwenden.

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