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Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
Für das Hochladen von GEMA pflichtiger Musik auf YouTube ist keine separate Lizenzierung oder Meldung erforderlich, da YouTube einen Lizenzvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat und die Lizenzgebühren direkt zahlt. Weder Urheber, Verlag noch Channel-Betreiber müssen den Upload bei der GEMA melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch die GEMA, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen: bei der Verwendung von Originalaufnahmen das Leistungsschutzrecht direkt beim Label.
Bei gewerblicher oder kommerzieller Nutzung des Videos müssen Sie auch das Filmherstellungsrecht einholen (in der Regel beim Musikverlag), wenn Sie Musik gezielt mit einem Video kombinieren. Für rein private YouTube‑Nutzung gilt in dem Fall: Das Herstellungsrecht ist für private, nicht gewerbliche Uploads mit abgedeckt. Sie handeln privat, wenn Sie z. B. kein Unternehmen bewerben, keinen Kanal gewerblich betreiben und keine regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
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