Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GEMA ist bemüht ihre Website und ihr Onlineportal in Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen – einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten und Funktionen unserer Website zu ermöglichen.

Unsere Dienstleistung

Als Verwertungsgesellschaft ist es unser Auftrag die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Von elementarer Bedeutung ist es, die Nutzungsrechte der Mitglieder mit den Nutzungsinteressen der Lizenznehmer in Einklang zu bringen. Unsere Rolle geht jedoch über den Kernauftrag einer Verwertungsgesellschaft hinaus. Wir sind eine Solidargemeinschaft. Wir sind eine Stimme in der Politik. Unser Ziel ist es die Kreativbranche mitzugestalten, um auch in Zukunft eine lebendigen Musikkultur zu sichern.
Im Rahmen dessen bieten wir auf unserer Website www.gema.de und im GEMA Onlineportal Mitgliedern und Kunden bzw. Lizenznehmern  verschiedenste Angebote und Portallösungen. Dazu zählen – insbesondere aber nicht ausschließlich – die Anmeldung von Werken, das Einreichen von Setlists, den Antrag auf Werkeinstufung und die Lizensierung von Werken.
Diesen Service gilt es barrierefrei zu gestalten, damit allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen ohne Einschränkungen
  • Alternativtexte für alle relevanten Bilder und Grafiken
  • Kontrastreiche Farbgestaltung und anpassbare Schriftgrößen
  • Semantisch korrekt strukturierter HTML-Code zur Unterstützung von Screenreadern
  • Verständliche Sprache und klar strukturierte Inhalte

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Hierarchien von Überschriften
  • Back-to-top-Link einbauen, um am Ende einer Seiten nach oben navigieren zu können
  • Bild-Text-Slider, schwierige Bedienbarkeit
  • Anpassung des Textabstandes via Zoom & Skalierung von Texten
  • Umbau Paginierung
  • Tab-Navigation fehlerhafte Bedienbarkeit

Wir sind bemüht die barrierefreie Bedienbarkeit schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Vereinbarkeit mit den geltenden Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1, 2 BFSG, sowie der danach zu erlassenden Rechtsverordnung zum BFSG.

Diese Website ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden in weiten Teilen erfüllt und es wird sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, orientiert.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen oder sollten Sie Inhalte nicht barrierefrei nutzen können, bitten wir um Rückmeldung an:

Rechtsabteilung/Compliance (vertraulich/persönlich)
Rosenheimer Straße 11
81667 München 
E-Mail: compliance@gema.de
Telefon: +49 89 48003 223

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Bis zum Eintritt der Wirksamkeit des „Staatsvertrags zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz “ ist zuständige Marktüberwachungsbehörde das:

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

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