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Musik nutzen

Sie möchten Musik öffentlich nutzen? Von uns erhalten Sie die passende Lizenz. Und Antworten auf Ihre Fragen.

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Filme, Serien, Werbung & Videos

  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion oder ein Video nutzen möchte?

    Grundsätzlich gilt immer das Urheberrechtsgesetz. Wenn Sie fremdes geistiges Eigentum, in diesem Fall geschützte Musikwerke, für eine Filmproduktion oder ein Video nutzen möchten, müssen Sie sich an den Rechteinhaber/die Rechteinhaber (die Urheber/den Verlag) wenden und sich eine Einwilligung holen. Das Herstellungsrecht muss geklärt werden.

    Nur bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen (ausschließlich für Sendezwecke) dürfen wir, die GEMA, das Repertoire ohne vorherige Klärung mit den Rechteinhabern anbieten.

  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für einen Werbefilm nutzen möchte?

    Die Erlaubnis, Musik in einem Werbefilm (z. B. für Fernsehen, Kino oder Internet) zu nutzen, können Sie ausschließlich beim Rechteinhaber/den Rechteinhabern (die Urheber/den Verlag) einholen. In diesem Bereich ist keine Übertragung des Herstellungsrechts auf die GEMA vorgesehen.

  • Wie melde ich die Produktion eines Films oder einer Serie an?

    Die Produktion eines Films oder einer Serie melden Sie über den Onlineservice „AV-Anmeldung“ im GEMA Onlineportal an. Die Anmeldung ist verpflichtend für alle Produktionen, in denen GEMA geschützte Musik verwendet wird. Sie haben zwei Möglichkeiten:  

    • Anmeldung über das Online-Formular, das Sie schrittweise durch alle erforderlichen Angaben führt, oder  
    • über das Excel-Template, das Sie herunterladen, ausfüllen und im Onlineportal hochladen.  

    Erforderlich sind Angaben zu Produktionstitel, Produktionsfirma, verwendeten Musikwerken und geplanter Nutzung. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und die Lizenzabrechnung erfolgt nach den geltenden Tarifen. 

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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