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Muss ich GEMA freie Musik anmelden?
Die Anmeldepflicht ergibt sich aus der gesetzlichen GEMA Vermutung, nach der bei jeder öffentlichen Musiknutzung zunächst vermutet wird, dass GEMA pflichtiges Repertoire gespielt wird. Nur durch Ihre Anmeldung und die Einreichung einer vollständigen Setlist können wie prüfen, ob tatsächlich ausschließlich GEMA freie Musik genutzt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung storniert.
Nutzen Sie unseren Preisrechner im Onlineportal, um Veranstaltungen mit GEMA freier Musik anzumelden:
- Wählen Sie die auf Sie zutreffende Art der Veranstaltung aus und geben die erforderlichen Daten an.
- Registrieren Sie sich nach Aufforderung, um die Musiknutzung anzumelden.
- Im Warenkorb gibt es ein Kommentarfeld. Tragen Sie dort ein, dass es sich um eine Veranstaltung mit GEMA freier Musik handelt.
- Nach der Veranstaltung reichen Sie die Setlist ein, auch das geht am einfachsten im Onlineportal im Service „Meine Setlist“.
- Wenn Sie den GEMA freien Titel nicht in unserer Repertoiresuche finden, nutzen Sie die Option „Manuell erfassen“ und tragen dort die erforderlichen Daten ein.
- Setzen Sie das Häckchen „Als GEMA frei melden“ unter der Setlist, wenn es sich ausschließlich um GEMA freie Musik handelt.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Rechnung storniert.
Auch wenn Sie dauerhaft Musik öffentlich nutzen, z. B. in einer Gaststätte oder im Einzelhandel, benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist.
Übrigens: Im Service „Repertoiresuche“ können Sie sich vorab unverbindlich informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht.