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Welche Beschwerdeverfahren gibt es und wann kann ich mich an die Schiedsstelle wenden?

Für Beschwerden i.S.d. § 33 VGG sind in Satzung und Verteilungsplänen Beschwerdeverfahren vorgesehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 92-94 VGG kann die Schiedsstelle angerufen werden.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr