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Wie ist die GEMA organisiert?

Die GEMA – das sind ihre Mitglieder. Daher ist unser wichtigstes Organ auch die Mitgliederversammlung. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt – und zwar abwechselnd in Berlin und München. Teilnehmen können alle ordentlichen GEMA Mitglieder sowie die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder. Als oberstes Organ hat allein die Mitgliederversammlung das Recht, Änderungen der Satzung, des Verteilungsplans und des Berechtigungsvertrags zu beschließen. Zudem wählt sie alle drei Jahre einen Aufsichtsrat, der aus sechs Komponisten, vier Textdichtern und fünf Musikverlegern besteht. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Bestellung, Abberufung und die Aufsicht über den Vorstand. Der Vorstand wiederum führt die Geschäfte der GEMA. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung einen Geschäftsbericht vorzulegen.

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030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr