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Ich möchte einen Musikinhalt, z. B. Hintergrundmusik, auf meiner Website hochladen. Was muss ich beachten?
Für das Hochladen und Bereitstellen von Musik auf Ihrer Website kommt in der Regel der GEMA Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen in geringem Umfang in Betracht. Die Lizenz beantragen Sie im GEMA Onlineportal. Hintergrundmusik ist Musik, die beim Öffnen der Website automatisch abgespielt wird, ohne dass die Besucherin oder der Besucher eine Auswahl trifft. Gesamtvertragspartner melden die Nutzung über das dafür vorgesehene Formular im Onlineportal. Zusätzlich zur GEMA Lizenz benötigen Sie bei Verwendung von Originalaufnahmen in der Regel das Leistungsschutzrecht vom Label. Bei bearbeiteten Werken oder Musik im audiovisuellen Kontext kommen außerdem Filmherstellungs- bzw. Bearbeitungsrechte in Betracht, die Sie direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern klären.
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