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Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?

In der Regel sind einzelne Veranstaltungen nicht in dauerhaften Verträgen abgedeckt. Zwei Beispiele:
 

  1. Sie haben einen Vertrag für Hintergrundmusik in Ihrer Gaststätte abgeschlossen. Nun veranstalten Sie einen Kabarett-Abend.
  2. Sie betreiben eine Diskothek und haben einen Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern abgeschlossen. Sie möchten nun einen Abend mit Livemusik veranstalten.
     

In beiden Fällen gilt: Sie müssen die Veranstaltungen zusätzlich anmelden. Diese sind nicht durch den Vertrag gedeckt. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung als im Vertrag vorgesehen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr