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In welchen Fällen kann ich einen Vertrag mit der GEMA abschließen?
Sie benötigen einen GEMA Vertrag, wenn Sie Musik regelmäßig und wiederkehrend an einem festen Ort nutzen, beispielsweise als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, Gaststätten oder Friseursalons. Melden Sie die Musik im GEMA Onlineportal an und Sie erhalten von uns ein Vertragsangebot. Vertragslaufzeiten betragen wahlweise einen Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr.
Musiknutzungen, die nicht vom Vertrag erfasst sind, melden Sie separat an. Wenn Sie beispielsweise Hintergrundmusik vertraglich lizenziert haben, müssen Sie eine zusätzliche Veranstaltung mit Livemusik gesondert bei der GEMA anmelden. Jede Nutzungsart wird nach dem jeweils gültigen GEMA Tarif abgerechnet.
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