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Berechtigungsvertrag

  • Ich habe mich vor kurzem im Onlineportal registriert. Warum habe ich noch keinen Berechtigungsvertrag erhalten?
  • Kann ich in mehreren (musikalischen) Verwertungsgesellschaften der Welt gleichzeitig Mitglied als Urheber oder Verleger sein?
  • Muss ich eine GEMA Lizenz erwerben (Veranstaltung, CD, Online), wenn ich meine eigenen Werke spiele?
  • Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?
  • Wie nehme ich Rechte zum Berechtigungsvertrag hinzu/aus diesem aus?

Herstellungsrecht Film, Werbung, Cover

  • Ich möchte ein Cover zum Download/Streaming/Verkauf anbieten. Was muss ich beachten?
  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion nutzen möchte?
  • Was muss ich tun, wenn ich Musik für einen Werbefilm nutzen möchte?

Herstellungsrecht Social Media

  • Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
  • In welchen Fällen wird das Herstellungsrecht auf UGC-Plattformen wie z. B. YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok von der GEMA wahrgenommen?
  • Kann ich gegen die Verwendung meiner Werke/Musik in Videos auf YouTube, TikTok und Co. vorgehen?
  • Vergibt die GEMA auch das Herstellungsrecht für Werbung auf UGC-Plattformen?
  • Welche Rechte habe ich als Urheberin oder Urheber, wenn meine Musik in Videos auf YouTube, Instagram, TikTok & Co. verwendet wird?
  • Wie kann ich die Herstellungsrechte für gewerblichen User Generated Content von der GEMA zurückrufen? Gilt da eine Frist?
  • Wie werden die Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts an UGC-Plattformen verteilt?

Rechtsnachfolgende

  • Ein Mitglied ist verstorben. Was benötigt die GEMA?
  • Was sind sogenannte Rechtsnachfolgende?

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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