Mit dem Berechtigungsvertrag übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin weltweit die Verwertungsrechte an Ihren Musikwerken für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten. Die übertragenen Rechte umfassen:
- das Aufführungsrecht
- das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
- das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
- das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
- die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. Geräteabgabe und Leermedienabgabe (Leerkassettenvergütung)
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzenden jederzeit und überall zugänglich ist
- das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen
Die vollständigen Regelungen finden Sie im Berechtigungsvertrag und den Ergänzenden Wahrnehmungsbedingungen der GEMA:
Herstellungsrecht für UGC-Plattformen
Herstellungsrecht für Onlinenutzungszwecke der Sendeunternehmen