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Wofür werden die Einnahmen der GEMA verwendet?
Die GEMA schüttet alle Einnahmen nach Abzug der Verwaltungskosten an die berechtigten inländischen und über Schwestergesellschaften an ausländische Musikurheber aus. Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten gemäß § 30 VGG – etwa Beträge unter der Ausschüttungsgrenze oder nicht zuordenbare Tantiemen – werden nach § 30 des Verteilungsplans (Fassung der Mitgliederversammlung 2016) für soziale und kulturelle Zwecke bereitgestellt. Aus diesen Mitteln betreiben wir auch Kulturförderung. Gewinn erzielen wir übrigens nicht – dies ist nach der Satzung ausgeschlossen. Als Verwertungsgesellschaft sind wie ausschließlich im Interesse unserer Mitglieder tätig.
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