Wir unterscheiden zwei Arten von Abzügen:
- Für soziale und kulturelle Zwecke; so haben wir z. B. die GEMA Sozialkasse gegründet, eine soziale Ausgleichskasse, die im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.
- Für die Deckung unserer Verwaltungskosten, die als Kommissionsätze vom Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich festgelegt werden.
Abzüge für Soziales und Kulturelles:
Aus den Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen entnehmen wir 10 Prozent für soziale und kulturelle Zwecke. Das Gleiche gilt für die Sparten der öffentlichen Wiedergabe, bei denen ebenfalls 10 Prozent der Einnahmen dafür bereitgestellt werden.
Für die Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wird kein Abzug für soziale und kulturelle Zwecke vorgenommen. Ausnahme: In den Online-Sparten GOP, MOD D und MOD S beträgt der Abzug 1 Prozent ab der Verteilung für das Geschäftsjahr 2023 (Ausschüttungen in 2024).
Abzüge zur Deckung unserer Verwaltungskosten:
Die Höhe der Kommissionssätze in den Sparten der Vervielfältigung und Verbreitung entnehmen Sie bitte Ihren Detailaufstellungen. Bei den Online-Nutzungen haben wir bis Ende 2025 10 Prozent der Einnahmen dafür verwendet. Ab 2026 wird die GEMA den Abzug für die Sparten MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR und GOP, GOP VR auf 9 Prozent senken. Bei VOD und WEB bleibt es bei den bekannten 10 Prozent.
In der Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wurden 5 % und in der Auslandssparte A VR (Vervielfältigungsrechte) 2 % bis Ende 2025 einbehalten. Ausnahme: Für Tonträger aus Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Skandinavien, Spanien, Vereinigtes Königreich galten 0 %.
Zum 01.01.2026 senkt die GEMA die Kommission für Abrechnungen aus dem Ausland.
- Für Erträge aus Österreich, Schweiz, USA und Großbritannien wird zukünftig keine Kommission abgezogen.
- Für Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Dänemark, Tschechien, Belgien, Schweden, Australien, Brasilien, Japan und Südkorea wird die Auslandskommission auf zwei Prozent gesenkt.
- Für alle weiteren Länder wird ein Abzug von sechs Prozent vorgenommen.