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Ich habe 2024 keine Veranstaltung mit Livemusik durchgeführt. Wieso bekomme ich jetzt eine Rechnung?
Sie erhalten diese Rechnung, weil bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik an Ihrer Spielstätte stattfand und an uns gemeldet wurde, für die bislang keine Setlists eingereicht wurden. Öffentliche Musiknutzungen müssen vor der Veranstaltung bei uns angemeldet und die gespielten Werke im Anschluss gemeldet werden. Nur so ist die Nutzung rechtssicher und wir können die Vergütung an die beteiligten Musikschaffenden weitergeben.
Wenn Sie im Jahr 2024 keine Veranstaltungen mit GEMA pflichtiger Livemusik durchgeführt haben, können Sie der Rechnung schriftlich widersprechen. Damit wir Ihr Anliegen zügig prüfen können, fügen Sie Ihrem Schreiben bitte Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass keine lizenzpflichtige Musiknutzung stattgefunden hat. Ohne Widerspruch gehen wir davon aus, dass die Rechnung korrekt ist und bleiben zahlungspflichtig.
Mehr erfahren Sie unter Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists. Für Rückfragen nutzen Sie bitte unser Onlineportal unter www.gema.de/portal oder schreiben Sie an kontakt@gema.de.
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