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Aktuelles

In dieser Rubrik beantworten wir Fragen zu aktuellen Musiknutzer-Themen. Es lohnt sich also, hier ab und zu reinzuschauen.

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Setlists Nachberechnung

  • Ich habe eine Rechnung mit einer Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists erhalten. Was hat es damit auf sich?

    Wir verstehen, dass so eine Nachberechnung überraschend kommen kann. Sie haben die Nachberechnung erhalten, weil uns für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2024 keine Setlists bzw. Musikfolgen vorliegen. Bei fehlenden Musikfolgen berechnen wir für 2024 pauschal 10 % der GEMA Vergütung ohne Nachlass nach. Veranstalter sind verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke (Setlist bzw. Musikfolge) zu übermitteln. Nur so können wir die Tantiemen korrekt an die Urheberinnen und Urheber ausschütten. Für das Jahr 2024 ist eine nachträgliche Übermittlung nicht mehr möglich. Die Nachberechnung stellt sicher, dass Musikschaffende auch ohne vorliegende Setlists eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. 


    Für künftige Veranstaltungen  

    Damit Sie solche Nachberechnungen vermeiden:   

    1. Melden Sie bitte die Veranstaltung vorab im GEMA Onlineportal an.
    2. Reichen Sie spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung die Setlist ein.

    Das erledigen Sie ebenfalls im Onlineportal, und zwar unter Meine Setlists. Sie können die Einreichung auch an die Band delegieren.

  • Ich habe für meine Veranstaltung eine Setlist/Musikfolge eingereicht. Wieso muss ich jetzt noch etwas bezahlen?

    Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen uns immer spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Da diese Frist bereits verstrichen ist, können wir Ihnen den Rechnungsbetrag auch dann nicht erstatten, wenn Sie uns die Setlists für das Jahr 2023 nachreichen.

    Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

  • Ich habe 2024 keine Veranstaltung mit Livemusik durchgeführt. Wieso bekomme ich jetzt eine Rechnung?

    Laut unseren Informationen wurde bei den ausgewiesenen Veranstaltungen Livemusik gespielt. Dafür hatten Sie bereits eine Lizenz bzw. Lizenzen nach den Tarifen für Livemusik von uns erhalten. Da Sie nicht widersprochen haben, haben Sie die vorliegende Rechnung von uns erhalten.

    Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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