Wir verstehen, dass so eine Nachberechnung überraschend kommen kann. Sie haben die Nachberechnung erhalten, weil uns für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2024 keine Setlists bzw. Musikfolgen vorliegen. Bei fehlenden Musikfolgen berechnen wir für 2024 pauschal 10 % der GEMA Vergütung ohne Nachlass nach. Veranstalter sind verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke (Setlist bzw. Musikfolge) zu übermitteln. Nur so können wir die Tantiemen korrekt an die Urheberinnen und Urheber ausschütten. Für das Jahr 2024 ist eine nachträgliche Übermittlung nicht mehr möglich. Die Nachberechnung stellt sicher, dass Musikschaffende auch ohne vorliegende Setlists eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten.
Für künftige Veranstaltungen
Damit Sie solche Nachberechnungen vermeiden:
- Melden Sie bitte die Veranstaltung vorab im GEMA Onlineportal an.
- Reichen Sie spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung die Setlist ein.
Das erledigen Sie ebenfalls im Onlineportal, und zwar unter Meine Setlists. Sie können die Einreichung auch an die Band delegieren.