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Ich habe für mein Fitnessstudio/Tanzstudio einen Lizenzvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Ist damit auch die Musiknutzung online abgedeckt?
In der Regel sind Onlinenutzungen nicht mit den bestehenden Verträgen für die Musiknutzung vor Ort im Studio abgedeckt. Die Lizenzierung erfolgt über den Tarif VR-OD 10, sofern es sich um eine On-Demand-Nutzung handelt.
Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Studios finden Sie auf unserer Seite für Fitnessstudios.
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