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Onlinenutzungen in geringem Umfang

Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik) in geringem Umfang (Tarif VR-OD 10)

Der Tarif VR-OD 10 gilt, wenn Sie Musik oder Videos mit Musik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver in geringem Umfang zum Abruf per Download und/oder Streaming oder als Hintergrundmusik anbieten. Umfasst sind auch Eigen- und Produktwerbung.

Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Abrufe und erfolgt bis zu maximalen Abrufgrenzen in bestimmten Nutzungskategorien pauschal, solange die Einnahmen, die Sie mit ihrem Angebot durch die Onlinenutzung von Musikinhalten pro Jahr erzielen, unter 24.000 € netto liegen. Informationen zu den Lizenzpaketen finden Sie im Tarif unter Punkt II. 2. Alle Pakete sind auch als Monatsangebote erhältlich.

Folgende Nutzungsarten werden dabei unterschieden:

  • Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Download:
    Nutzer/-innen können zu jeder Zeit Musikinhalte von Ihrer Internetseite herunterladen und speichern. 
  • Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Streamen:
    Nutzer/-innen können Musikinhalte jederzeit über ein Wiedergabemedium, z. B. Smartphone, von Ihrer Internetseite abspielen – ohne diese speichern zu können.
  • Hintergrundmusik:
    Öffnen Nutzer/-innen Ihre Internetseite, startet dort automatisch Hintergrundmusik.
  • Apps:
    Erhalten Apps Musikinhalte, so sind diese zu lizenzieren. Handelt es sich dabei um eine geringfügige Nutzung von Musik, Musikvideos oder Videos mit Musik, greift der Tarif VR-OD 10, sonst kommen andere Tarife zur Anwendung. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zu Musik in Apps.
  • E-Mails:
    Wird per E-Mail bloß ein Link versendet, der auf einen Musikinhalt auf einer Webseite bzw. einem Webserver verweist, so ist der Versand nicht vergütungspflichtig, sondern der Abruf der Inhalte. 

    Wird der Musikinhalt direkt versendet, z. B. als Anhang, so kommt der sachnächste Downloadtarif zur Anwendung. Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik in E-Mails greift der Tarif VR-OD 10. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zu Musik in E-Mails.
Die Lizenzierung erfolgt über das GEMA Onlineportal:

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Download, Streaming oder Hintergrundmusik ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Weitere Informationen

Gemeinwohlnachlass

Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. 

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