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Wann ist eine öffentliche Veranstaltung bei der GEMA kostenlos? Muss ich kostenlose Veranstaltungen anmelden?

Auch Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Entscheidend ist, dass die Musiknutzung (Veranstaltung) öffentlich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: So entfällt unter gewissen Voraussetzungen die Vergütungspflicht für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, sowie der Gefangenenbetreuung. Wichtig ist dabei, dass die Veranstaltungen nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind; und nicht dem Erwerbszweck von Dritten dienen.

Melden Sie die Veranstaltungen dennoch bei uns an und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein. Die Meldepflicht besteht ebenfalls bei

  • Veranstaltungen ohne GEMA Repertoire
  • Volksmusik und traditionelle Musik
  • Pauschal- oder Kontingentverträgen (i. d. R.)

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zu kostenlosen Veranstaltungen.

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