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Wann ist eine öffentliche Veranstaltung bei der GEMA kostenlos? Muss ich kostenlose Veranstaltungen anmelden?

Öffentliche Veranstaltungen mit Musik sind bei der GEMA anmeldepflichtig und vergütungspflichtig — auch ohne Eintrittsgeld. Eine Ausnahme für Veranstaltungen der Jugendhilfe, Sozialhilfe, Alten- und Wohlfahrtspflege sowie Gefangenenbetreuung, sofern ausschließlich ein abgegrenzter Personenkreis teilnimmt und kein Dritter einen Erwerbszweck verfolgt. 

Melden Sie die Veranstaltungen dennoch bei uns an und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein. Die Meldepflicht besteht ebenfalls bei 

  • Veranstaltungen ohne GEMA Repertoire
  • Volksmusik und traditionelle Musik
  • Pauschal- oder Kontingentverträgen (i. d. R.)

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zu kostenlosen Veranstaltungen bei der GEMA.

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