Drei Personen umarmen sich vor einer Bühne mit leuchtenden Lichtern auf einem Festival.

Auch kostenlose Veranstaltungen melden Sie bei der GEMA an

Erfahren Sie das Wichtigste über Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld und warum diese in der Regel vergütungspflichtig sind. Lernen Sie auch die Ausnahmen kennen. Außerdem informieren wir Sie über Veranstaltungen ohne GEMA Repertoire, mit Volksmusik und traditioneller Musik sowie über Pauschal- und Kontingentverträge.

Die Regel:

Auch bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld wird eine Vergütung fällig

Nur in Ausnahmefällen sind öffentliche Veranstaltungen bei der GEMA kostenlos. In der Regel müssen Sie eine Vergütung an uns entrichten. Dabei gilt: Nicht wir bestimmen, wann eine öffentliche Veranstaltung kostenfrei ist, sondern das ist gesetzlich festgelegt. Wir sind nur die Treuhänderin unserer Mitglieder, deren Rechte wir wahrnehmen.

Laut Urheberrecht sind auch Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld grundsätzlich vergütungspflichtig. Entscheidend ist, dass die Musiknutzung (Veranstaltung) öffentlich ist. Der Grund dafür ist leicht verständlich: Auch wenn niemand Eintritt bezahlt, profitieren Veranstalterinnen indirekt – durch Imagegewinn, Spenden, Werbung oder Kundenbindung. Die Gäste kommen in den Genuss der Musik. Deshalb sollen die Musikschaffenden für die Nutzung ihrer Werke auch in diesem Fall fair entlohnt werden.

Eine Person mit Kopfhörern sitzt im Sessel und nutzt einen Laptop, Musiknoten schweben darüber.
Kinder spielen fröhlich im Freien, halten sich an den Händen und tanzen im Kreis auf einer Wiese.
die ausnahme:

Wann keine Vergütungspflicht besteht

Das Urheberrecht nimmt bestimmte Fälle aus: „Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, sowie der Gefangenenbetreuung sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.“

All die genannten Veranstaltungen dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Verdient damit jemand, muss er eine GEMA Vergütung bezahlen. Für Online-Veranstaltungen (z. B. Live-Streaming) braucht man zudem in den genannten Fällen immer eine kostenpflichtige Lizenz der GEMA.

das gilt immer:

Melden Sie alle Veranstaltungen an. Auch ohne Vergütung.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung auf jeden Fall anmelden. Und zwar mittels Preisrechner im GEMA Onlineportal. Geben Sie alle Daten für Ihre Veranstaltung ein, loggen sich dann im Onlineportal ein (oder registrieren Sie sich neu) und schließen Sie die Anmeldung ab. Lassen Sie sich nicht davon abhalten, dass Sie einen Preis angezeigt bekommen. Das ist der Preis, der normalerweise für diesen Typ von Veranstaltung anfällt. Sofern bei Ihnen die Vergütungspflicht entfällt, werden wir keine Vergütung einfordern.

Reichen Sie entsprechende Nachweise ein:
Sie müssen die Anspruchsgrundlagen nachweisen. Zeigen Sie, dass

  • eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung vorliegt,
  • die Veranstaltung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich ist
  • und kein Erwerbszweck vorliegt.

Die entsprechenden Nachweise reichen Sie mit der Anmeldung der Veranstaltung ein.

Eine Person in einem blauen Hemd bedient ein Tablet mit dem GEMA OnlinePortal auf dem Bildschirm.
Vier Personen sortieren Kleidung und lächeln, während sie in einem Raum mit großen Fenstern arbeiten.
Nicht vergessen:

Die To-do-Liste für Pauschal- oder Kontingentverträge

Besteht ein Pauschal- oder Kontingentvertrag, überprüfen Sie, ob die Art der Veranstaltung und die Musiknutzung durch den Pauschalvertrag abgedeckt sind. (Es kann beispielsweise sein, dass Livemusik auf einem Fest inbegriffen ist, Konzerte oder Festivals aber nicht.)

Für ehrenamtliche Vereine wurden mit einigen Bundesländern Kontingentverträge abgeschlossen. Das bedeutet, bis zu 4 Veranstaltungen sind unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten für Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

Wichtig: Auch bei Pauschal- oder Kontingentverträgen müssen Sie in der Regel Ihre Veranstaltung bei uns anmelden. (Sollte eine Vereinigung eine abweichende Regelung mit uns getroffen haben, erfahren Sie das von dieser.)

Je nachdem: Setlist oder Formular

Ohne GEMA Repertoire. Aber mit Nachweis.

Verwenden Sie auf Ihrer Veranstaltung kein GEMA Repertoire, zahlen Sie evtl. auch keine Vergütung an uns. Allerdings unterliegt auch sog. „GEMA freie Musik“ der Anmeldepflicht, um die Rechte der Urheberinnen zu schützen und Missverständnisse zu vermeiden. Melden Sie daher Ihre Veranstaltung mittels Preisrechner im Onlineportal an (s. o.). Im Warenkorb gibt es ein Kommentarfeld, in das Sie eintragen können, dass es sich um GEMA freie Musik handelt.

Wichtig: Sie müssen nachweisen, dass es sich um GEMA freie Musik handelt. Reichen Sie deshalb bei Liveveranstaltungen spätestens 6 Wochen danach eine vollständige Setlist (Titelliste) ein. Das können Sie im Onlineportal mit dem Service Meine Setlists erledigen. Markieren Sie dabei die Setlist als GEMA frei. (Sie können unter der Setlist ein Häkchen setzen.) Bei Veranstaltungen ohne Livemusik können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden – sofern die gesamte Titelliste GEMA freie Musik beinhaltet. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist.

Ein Mann mit Mütze spielt Orgel auf einer Bühne mit rotem Hintergrund.
Nicht vergessen:

Die To-do-Liste für Pauschal- oder Kontingentverträge

Besteht ein Pauschal- oder Kontingentvertrag, überprüfen Sie, ob die Art der Veranstaltung und die Musiknutzung durch den Pauschalvertrag abgedeckt sind. (Es kann beispielsweise sein, dass Livemusik auf einem Fest inbegriffen ist, Konzerte oder Festivals aber nicht.)

Für ehrenamtliche Vereine wurden mit einigen Bundesländern Kontingentverträge abgeschlossen. Das bedeutet, bis zu 4 Veranstaltungen sind unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten für Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

Wichtig: Auch bei Pauschal- oder Kontingentverträgen müssen Sie in der Regel Ihre Veranstaltung bei uns anmelden. (Sollte eine Vereinigung eine abweichende Regelung mit uns getroffen haben, erfahren Sie das von dieser.)

Je nachdem: Setlist oder Formular

Ohne GEMA Repertoire. Aber mit Nachweis.

Verwenden Sie auf Ihrer Veranstaltung kein GEMA Repertoire, zahlen Sie evtl. auch keine Vergütung an uns. Allerdings unterliegt auch sog. „GEMA freie Musik“ der Anmeldepflicht, um die Rechte der Urheberinnen zu schützen und Missverständnisse zu vermeiden. Melden Sie daher Ihre Veranstaltung mittels Preisrechner im Onlineportal an (s. o.). Im Warenkorb gibt es ein Kommentarfeld, in das Sie eintragen können, dass es sich um GEMA freie Musik handelt.

Wichtig: Sie müssen nachweisen, dass es sich um GEMA freie Musik handelt. Reichen Sie deshalb bei Liveveranstaltungen spätestens 6 Wochen danach eine vollständige Setlist (Titelliste) ein. Das können Sie im Onlineportal mit dem Service Meine Setlists erledigen. Markieren Sie dabei die Setlist als GEMA frei. (Sie können unter der Setlist ein Häkchen setzen.) Bei Veranstaltungen ohne Livemusik können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden – sofern die gesamte Titelliste GEMA freie Musik beinhaltet. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist.

Musiker in Tracht spielen Geige und Akkordeon, im Hintergrund sitzt ein Gitarrist, umgeben von Publikum.
So wie immer

Traditionelle Volkmusik? Wird traditionell angemeldet.

Alte Volksmusik ist oft anonym. Das heißt, die Urheberinnen und Urheber sind nicht bekannt; das gilt z. B. für anonyme Volksweisen. Für die Nutzung dieser Werke wird keine GEMA Vergütung fällig. Melden Sie Veranstaltungen mit dieser Musik trotzdem bei uns an. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Trachtenverein oder Heimatbund Mitglied sind, der mit uns einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat. Das Wichtigste dazu erfahren Sie auf unserer Volksmusik-Seite.

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