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Ich möchte einen Musikinhalt, z. B. Hintergrundmusik, auf meiner Website hochladen. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Musik auf die eigene Internetseite hochladen, greift bei uns der Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen in geringem Umfang. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal. Als Gesamtvertragspartner nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Hintergrundmusik wird beim Öffnen der Webseite abgespielt, ohne dass der Webseitenbesucher eine Auswahl tätigen muss. Sie wird oft mit Musik in Videos verwechselt. Eine genaue Definition finden Sie auf der Seite zum Tarif VR-OD 10.
Bitte beachten Sie, dass Sie – unabhängig von der Lizenzierung durch uns – gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.
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