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Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?

Einzelveranstaltungen sind nicht durch bestehende Dauerverträge für Hintergrundmusik oder Tonträgerwiedergabe abgedeckt. Wenn Sie als Gastronom einen Vertrag für Hintergrundmusik haben und einen Kabarett‑Abend planen, müssen Sie diese Veranstaltung separat bei der GEMA anmelden. Gleiches gilt für Diskothekenbetreibende mit Tonträgervertrag, die einen Live‑Musik‑Abend veranstalten. 

Der Grund: Jede Nutzungsart erfordert eine eigene lizenzrechtliche Abdeckung gemäß der GEMA Tarifstruktur. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem Termin bei der GEMA an. Ohne separate Anmeldung ist die Musiknutzung nicht ordnungsgemäß lizenziert. 

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