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Ich gebe mein Gewerbe auf. Warum habe ich kein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht bei der Aufgabe des Gewerbes ist in den GEMA Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen. Vierteljährliche und jährliche Verträge können ausschließlich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Geschäftsaufgabe, da Sie bei längeren Vertragslaufzeiten von reduzierten Monatsbeiträgen profitieren. 

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 314 BGB möglich. Die ordentliche Kündigungsfrist und der Kündigungstermin ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Vertragstyp gemäß den AGB. 

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