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Was ist die erweiterte Kollektivlizenz und wie kann ich als Urheberin widersprechen?
Das Wichtigste in Kürze:
Die GEMA vergibt kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (EKL). Das ermöglicht es uns, Nutzungsrechte auch an Werken von Urhebern (Rechtsinhabern) zu vergeben, die keine GEMA Mitglieder sind. Diese erhalten nach denselben Regelungen wie Mitglieder eine Ausschüttung. Sie können jedoch auch Widerspruch einlegen.
Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung vereinfachen die Rechteklärung für die Musiknutzerinnen und -nutzer. Diese müssen für eine rechtssichere Nutzung nicht mehr einzelne Zustimmungen einholen. Es genügt stattdessen ein einziger Lizenzvertrag für einen bestimmten Sachverhalt, um für eine bestimmte Werkart alle Rechte von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu erhalten.
Die Vergabe kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung ist seit dem 07. Juni 2021 unter den Voraussetzungen der §§ 51 ff. VGG gesetzlich zulässig. Sie ist auf Nutzungen in Deutschland beschränkt.
Für Urheber, die keine GEMA Mitglieder sind, bedeutet das:
Die GEMA kann Nutzungsrechte an Ihren Werken einräumen, auch wenn Sie uns nicht mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragt haben (also kein GEMA Mitglied sind). Dritte dürfen somit Ihre Rechte nutzen, wenn sie mit uns eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit erweiterter Wirkung abgeschlossen haben.
Als Urheberin – etwa als Komponistin oder Textdichter – haben Sie im Verhältnis zur GEMA dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie GEMA Mitglieder. Das bedeutet unter anderem, dass Sie nach denselben Regelungen eine Ausschüttung erhalten. Falls der Verteilungsplan vorsieht, dass GEMA Mitglieder für den Erhalt einer Ausschüttung mitwirken müssen, gilt diese Pflicht auch für Sie. Abzüge für Verwaltungskosten, soziale und kulturelle Förderungen sind ebenfalls gleich. Dessen ungeachtet empfehlen wir eine reguläre GEMA Mitgliedschaft.
So legen Sie Widerspruch ein:
Sie sind Urheber, aber kein GEMA Mitglied? Dann haben Sie jederzeit das Recht, der Rechtseinräumung zu widersprechen – formlos und ohne Angabe von Gründen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine E-Mail senden. Damit Ihr Widerspruch als solcher erkannt wird, bitten wir Sie, im eigenen Interesse folgenden Punkte zu beachten:
- Geben Sie an, gegen welche Rechte sich Ihr Widerspruch richtet, z. B. gegen die Aufführungsrechte von Konzerten. Fehlt diese Angabe oder sind die Ausführungen unklar, gehen wir davon aus, dass sich der Widerspruch gegen alle Rechte richtet.
- Schreiben Sie im Betreff „Widerspruch gegen EKL“ oder „Widerspruch gegen erweiterte Kollektivlizenz“. Das erleichtert die Bearbeitung.
- Nennen Sie Ihr Geburtsdatum und optional Ihren Geburtsort. Sonst tragen Sie das Risiko, dass der Widerspruch aufgrund von Identifizierungsproblemen nicht beachtet werden kann.
Nutzen Sie gern unsere Vorlage zum Widerspruch