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Wie melde ich Werke an, an denen Urheber aus verschiedenen Ländern (verschiedene Verwertungsgesellschaften) beteiligt sind?
Wenn Sie ein Werk anmelden möchten, an dem neben Ihnen auch noch andere Urheberinnen beteiligt sind, die wiederum Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sind, so können Sie die Anmeldung ebenfalls über das Onlineportal vornehmen.
Jeder Urheber, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, erhält von dieser eine IP-Name-Nummer. Lassen Sie sich von Ihren Miturhebern diese Nummer geben und tragen Sie die entsprechend ein.
Sollten Sie von einer Urheberin keine IP-Name-Nummer erhalten haben, so können Sie diese über die Urhebersuche finden. Sind Sie bei Namensgleichheiten unsicher, wer die richtige Urheberin ist, so tragen Sie die Urheberin manuell ein.
Aber: Jeder Urheber ist verpflichtet seine Werke bei seiner Verwertungsgesellschaft anzumelden. D. h. der Urheber einer Schwestergesellschaft muss das Werk dann seinerseits bei seiner Gesellschaft anmelden. Ein Urheber, der z. B. Mitglied der SACEM ist, muss das Werk bei der SACEM anmelden.
Wichtig: Konnte Ihr Werk nach der Anmeldung sofort in den Registrierstatus 1 versetzt werden, so erhalten Sie von uns, neben der GEMA Werknummer, auch einen ISWC (International Standard Work Code). Dieser ist ein Identifikator, der nur einmal pro Werk vergeben werden sollte. Daher leiten Sie ihn bitte an Ihre Miturheber weiter.
Nur Werke im Registrierstatus 1 erhalten einen ISWC. Werke/Werkfassungen im Registrierstatus 2 erhalten ihn erst, wenn sie in den Registrierstatus 1 überführt wurden.