Werke & Repertoire
Nur wenn Sie Ihre Werke anmelden, können wir die Tantiemen dafür einsammeln. Alles rund um Werkanmeldung und Dokumentation.
Werke anmelden
- Bis wann kann ich meine Werke anmelden?
- Ein Miturheber ist Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft. Muss ich gemeinsame Werke ebenfalls dort anmelden oder genügt eine Anmeldung bei der GEMA?
- Ich bin Mitglied bei mehreren Verwertungsgesellschaften. Wo muss ich meine Werke anmelden?
- Meine Werke werden auch in anderen Ländern genutzt. Muss ich diese trotzdem nur bei der GEMA anmelden oder auch bei der Verwertungsgesellschaft des entsprechenden Landes?
- Meine Werke werden in Ländern genutzt, in denen die GEMA keinen Gegenseitigkeitsvertrag mit einer anderen Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat. Was muss ich tun?
- Melde ich alle Urheber oder nur die GEMA Mitglieder an?
- Warum werde ich bei der Werkanmeldung gefragt, ob das Werk urheberrechtlich frei ist?
- Was ist ein ISWC? Warum hat mein Werk keinen ISWC?
- Was sind TIS-Codes und wo finde ich Informationen zum Gebietsstandard TIS?
- Werke, an denen ich beteiligt bin, wurden bei der GEMA angemeldet, bevor ich Mitglied geworden bin. Was kann ich tun, damit ich bei der Tantiemenausschüttung in Zukunft berücksichtigt werde?
- Wie kann ich eine komplette Werkänderung vornehmen?
- Wie kann ich meine Werke bei der GEMA anmelden?
- Wie kann ich meine Werke schützen lassen?
- Wie melde ich Werke an, an denen Urheber aus verschiedenen Ländern (verschiedene Verwertungsgesellschaften) beteiligt sind?
- Wie werden AR- und VR-Anteile für Urheber und Verlage eingetragen? Warum bekomme ich eine Fehlermeldung?
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr