Angemessenheitsantrag bei der GEMA stellen
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Meine Veranstaltung war schlecht besucht. Wie kann ich einen Angemessenheitsantrag stellen?
Übersteigt der von uns berechnete Preis für die Musiknutzung 11,89 % Ihrer tatsächlichen Einnahmen, können Sie einen Angemessenheitsantrag stellen. Für die Neuberechnung setzen wir dann 11,89 % Ihrer Gesamteinnahmen an. Für jede Musiknutzung gilt jedoch ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann.
Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen. Über das Onlineportal geht das am schnellsten:
- Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
- Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
- Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
- Nur noch Absenden und fertig.