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Meine Veranstaltung war schlecht besucht. Wie kann ich einen Angemessenheitsantrag stellen?

Übersteigt der von uns berechnete Preis für die Musiknutzung 11,89 % Ihrer tatsächlichen Einnahmen, können Sie einen Angemessenheitsantrag stellen. Für die Neuberechnung setzen wir dann 11,89 % Ihrer Gesamteinnahmen an. Für jede Musiknutzung gilt jedoch ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. 

Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen. Über das Onlineportal  geht das am schnellsten:

  1. Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
  2. Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
  3. Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
  4. Nur noch Absenden und fertig.