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Rechnungen

Beim Erhalt einer Rechnung kommen manchmal Fragen auf. Im Idealfall können wir Ihnen hier direkt helfen. Was Sie sonst tun können.

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Rechnung prüfen lassen

  • Die Rechnung ist m. E. nicht korrekt. Wie kann ich meine Rechnung überprüfen lassen oder reklamieren?

    Wenn Sie eine Rechnung reklamieren oder überprüfen lassen möchten, nutzen Sie dafür das Onlineportal:

    1. Gehen Sie im Bereich Meine Rechnungen auf Änderung beantragen. 
    2. Wählen Sie die betroffene Veranstaltung aus. 
    3. Tragen Sie den Grund für die Änderung ein und laden Sie eventuelle Nachweise hoch.
    4. Nur noch Antrag abschicken und wir prüfen den Fall. 
  • Meine Veranstaltung war schlecht besucht. Wie kann ich einen Angemessenheitsantrag stellen?

    Über das Onlineportal geht das am schnellsten:

    1. Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
    2. Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
    3. Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
    4. Nur noch Absenden und fertig.


    Je nach Art der Veranstaltung und damit je nach Tarif gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Ihren Angemessenheitsantrag.

    Tarif U-V (Live-Musik) / M-V (Tonträgerwiedergabe):

    Übersteigt der von uns berechnete Preis für die Musiknutzung 11,89 % Ihrer tatsächlichen Nettoeinnahmen können Sie einen Angemessenheitsantrag stellen. Für die Neuberechnung setzen wir dann 11,89 % Ihrer Gesamtnettoeinnahmen an. Für jede Musiknutzung gilt jedoch ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.

    Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen.

    Tarif E (Ernste Musik):

    Es gelten folgende Abrechnungssätze im Härtefall:

    • 1 geschütztes Werk: 5,34 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern (Kartenpreise exklusive Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren)
    • 2 geschützte Werke: 8,01 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern
    • Ab 3 geschützten Werken: 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern

    Beachten Sie jedoch bitte: Wenn bereits mit zwei geschützten Werken oder mit einem geschützten Werk das ganze Konzert ausgefüllt ist, werden in diesem Fall 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern berechnet.  

    Davon unabhängig gilt für jede Musiknutzung ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.

    Sollte die Härtefall-Regelung zutreffen, können Sie bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats einen Angemessenheitsantrag (Härtefall-Regelung) stellen. 

  • Wer sind meine Ansprechpartner bei einer Reklamation als Musiknutzer?

    Für Reklamationen zu Rechnungen oder Verträgen stehen als Musiknutzer und Kunde zwei Wege zur Verfügung: 

    1. Schnellster Weg: Reklamation im Onlineportal 

    So erreicht Ihr Anliegen direkt die zuständige Stelle und lässt sich am schnellsten klären. Loggen Sie sich im GEMA Onlineportal ein.  

    • Wechseln Sie in den Bereich „Meine Rechnungen“. Wählen Sie die betroffene Rechnung aus.  
    • Klicken Sie auf „Änderung beantragen / reklamieren“.  
    • Geben Sie den Grund Ihrer Reklamation ein und senden Sie die Anfrage ab. 

    Über das Onlineportal können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Reklamation jederzeit einsehen.

    2. Persönlicher Kontakt 

    Wenn Sie Ihre Reklamation nicht über das Onlineportal stellen möchten oder noch Fragen haben, erreichen Sie unseren Kundenservice für Musiknutzer. Telefon: 030 588 58 999 

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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