Navigation
  • skip-to-content
GEMA Logo Hilfecenter
ende
Gema.de
Login/Registrierung
  • Preisrechner
  • Repertoiresuche
Über das GEMA Onlineportal
  1. Einnahmen

Einnahmen

Wofür unsere Einnahmen verwendet werden. Welche Abzüge es gibt und ob wir Gewinne erzielen.

  • Einnahmen
    • Fragen & Antworten
  • Kontakt & Ansprechpartner
  • Kulturelles & soziales Engagement
  • Organisation
  • Urheberrechte & Nutzungsrechte
  • Verwertungsgesellschaften

Fragen & Antworten

  • Erzielt die GEMA Gewinne?

    Die GEMA ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Vielmehr schütten wir sämtliche Einnahmen an diejenigen Komponisten, Textdichter, Bearbeiter und Verleger aus, die Mitglieder der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind und deren Werke genutzt wurden.

    Von den Einnahmen werden lediglich Gelder für soziale und kulturelle Zwecke sowie Verwaltungskosten abgezogen.

  • Welche Abzüge werden von den Einnahmen vorgenommen?

    Wir unterscheiden zwei Arten von Abzügen:

    • Für soziale und kulturelle Zwecke; so haben wir z. B. die GEMA Sozialkasse gegründet, eine soziale Ausgleichskasse, die im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.
    • Für die Deckung unserer Verwaltungskosten, die als Kommissionsätze vom Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich festgelegt werden.
       

    Abzüge für Soziales und Kulturelles:

    Aus den Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen entnehmen wir 10 Prozent für soziale und kulturelle Zwecke. Das Gleiche gilt für die Sparten der öffentlichen Wiedergabe, bei denen ebenfalls 10 Prozent der Einnahmen dafür bereitgestellt werden.

    Für die Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wird kein Abzug für soziale und kulturelle Zwecke vorgenommen. Ausnahme: In den Online-Sparten GOP, MOD D und MOD S beträgt der Abzug 1 Prozent ab der Verteilung für das Geschäftsjahr 2023 (Ausschüttungen in 2024).

    Abzüge zur Deckung unserer Verwaltungskosten: 

    Die Höhe der Kommissionssätze in den Sparten der Vervielfältigung und Verbreitung entnehmen Sie bitte Ihren Detailaufstellungen. Bei den Online-Nutzungen verwenden wir 10 Prozent der Einnahmen dafür.

    In der Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) werden 5 % und in der Auslandssparte A VR (Vervielfältigungsrechte) 2 % einbehalten. Ausnahme: Für Tonträger aus Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Skandinavien, Spanien, Vereinigtes Königreich gelten 0 %.

    Mehr zur Alterssicherung und zum Wertungsverfahren

     

  • Wo finde ich Angaben zu Fällen, bei denen im Rahmen einer Verteilung ein Berechtigter nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden kann?

    Wenn Einnahmen nicht verteilt werden können, weil ein Berechtigter nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden kann, ist die GEMA als Verwertungsgesellschaft gemäß § 29 Abs. 3 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Veröffentlichung bestimmter Angaben verpflichtet.

    Diese stellen wir hiermit bereit:

    • Angaben zu verstorbenen Berechtigten, bei denen kein Rechtsnachfolger festgestellt oder ausfindig gemacht werden kann.
       
    • Angaben zu Berechtigten, die unbekannt verzogen sind und daher nicht ausfindig gemacht werden können.
       
    • Angaben zu Werken, bei denen im Rahmen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2022 ein Berechtigter nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte.
       

    Sofern Sie Angaben zu den Berechtigten machen können, die entsprechend den Listen nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: vgg-listen@gema.de

    Bitte teilen Sie uns dabei mit, auf welche der genannten Listen Sie sich beziehen.

  • Wofür werden die Einnahmen verwendet?

    Alle Einnahmen schütten wir nach Abzug der Verwaltungskosten an die berechtigten inländischen und über unsere Schwestergesellschaften an ausländische Musikurheber aus. Außerdem betreiben wir Kulturförderung. Die nicht verteilbaren Einnahmen aus den Rechten i. S. d. § 30 VGG werden wie andere unverteilbare Beträge nach § 30 unseres Verteilungsplans in der von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen Fassung für soziale und kulturelle Zwecke bereitgestellt. Gewinn erzielen wir übrigens nicht – dies ist nach der Satzung ausgeschlossen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

  • Facebook
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok

Sie konnten Ihr Thema nicht finden?

GEMA Logo
  • Musik schaffen

    • Mitglied werden
    • Ihr Weg als Mitglied
    • Den Verein mitgestalten
    • Auszahlungen Tantiemen
    • Repertoire
    • GEMAplus
  • Musik nutzen

    • Branchen & mehr
    • Warum GEMA zahlen?
    • Musiknutzung i. d. Öffentlichkeit
    • Musik im Internet
    • Musik auf Tonträgern
    • Tarifübersicht
  • Die GEMA

    • Auf einen Blick
    • Team
    • Karriere
    • Presse
    • Auszeichnungen & Musikpreise
    • Organisation
  • Service

    • Hilfecenter
    • Onlineportal
    • Satzung & Verteilungsplan
    • Publikationen
Copyright © 2025 GEMA. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Compliance