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Welche Abzüge werden von den Einnahmen vorgenommen?

Wir unterscheiden zwei Arten von Abzügen:

  • Für soziale und kulturelle Zwecke; so haben wir z. B. die GEMA Sozialkasse gegründet, eine soziale Ausgleichskasse, die im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.
  • Für die Deckung unserer Verwaltungskosten, die als Kommissionsätze vom Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich festgelegt werden.
     

Abzüge für Soziales und Kulturelles:

Aus den Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen entnehmen wir 10 Prozent für soziale und kulturelle Zwecke. Das Gleiche gilt für die Sparten der öffentlichen Wiedergabe, bei denen ebenfalls 10 Prozent der Einnahmen dafür bereitgestellt werden.

Abzüge zur Deckung unserer Verwaltungskosten: 

In den Sparten der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte erheben wir Kommissionen von 6,7 bis 20 Prozent. Bei den Online-Nutzungen verwenden wir 10 Prozent der Einnahmen dafür. In der Sparte Ausland Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden 2 Prozent einbehalten und 5 Prozent aus den Aufführungsrechten.

Mehr zur Alterssicherung und zum Wertungsverfahren

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030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr