Unsere sozialen und kulturellen Leistungen

Sie erhalten als GEMA Mitglied Tantiemen, wenn Ihre Werke genutzt werden. Zur Förderung bestimmter Werkarten sind Werkeinstufungen in gewissen Sparten möglich. Um Bearbeiterleistungen adäquat zu honorieren, gibt es die Anteilsprüfung. Doch das ist nicht alles. Wir fördern unsere Mitglieder auch sozial und kulturell, in dem wir unter anderem jeweils 10 % der Ausschüttungssummen im Aufführungs- und Senderecht für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen. Der Solidarcharakter innerhalb der GEMA und unter den Mitgliedern findet dadurch seine ganz spezielle Ausprägung.

Kulturförderung Online

Die GEMA hat für den Onlinebereich eine besondere Kulturförderung auf den Weg gebracht. Dieses neue Programm kommt allen GEMA Mitgliedern zugute, deren Werke in den Sparten Music on Demand (MOD) und Social Media (GOP) genutzt werden. Mit der Ausschüttung zum 01.12.2024 wird erstmals der Kulturzuschlag Online verteilt. Alles Wissenswerte hierzu können Sie unser Informationsseite entnehmen.

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Wertung kulturell bedeutender Werke und Leistungen

Unsere Wertungsverfahren haben das Ziel, GEMA Mitglieder dabei zu unterstützen, für eine breite musikalische Kultur zu sorgen. Bei den Wertungsmitteln handelt es sich um finanzielle Zuwendungen. Ihre Höhe hängt davon ab, wie viel Tantiemen das Mitglied in den verschiedenen Sparten erhält, wie lange es bereits bei der GEMA ist sowie von seinem Gesamtschaffen. Darüber hinaus verwenden wir Wertungsmittel, um zeitgenössische Musik und Künstler zu fördern und soziale Härtefälle abzufedern.   

Eine Form der Alterssicherung

Einnahmen, die wir keinem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zuordnen können oder die frei sind, werden als „Ausfall“ bezeichnet. Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall für die sogenannte Alterssicherung zur Verfügung. Zeitlich verzögert erhalten sie hier im Rahmen des Wertungsverfahrens einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.

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Älters Ehepaar sitzt am Tisch und schütteln einer Frau die Hand.

Unterstützung in der Not – die GEMA Sozialkasse

Seit 1956 unterstützt die GEMA Sozialkasse Mitglieder in bestimmten sozialen Härtefällen. Ausgangsgröße dieser besonderen Form der Tantiemenverteilung sind die aktuell zur Verfügung stehenden kulturellen und sozialen Mittel des Verteilungsplanes.

Unser Leistungsspektrum umfasst einmalige sowie wiederkehrende Leistungen. Darüber hinaus können auch die Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds eine Unterstützung erhalten. Bei Tod eines ordentlichen Mitglieds gewähren wir auf Antrag ein Sterbegeld.

Die Bearbeiterschätzung schafft einen Ausgleich

Sogenannte Spezialbearbeiter arrangieren im Auftrag von Tonträgerherstellern oder Sendern geschützte Werke. Bei der Verteilung der Tantiemen an unsere Mitglieder können sie – insbesondere im mechanischen Vervielfältigungsrecht – nicht berücksichtigt werden. Das Schätzungsverfahren für Bearbeiter schafft einen Ausgleich. Als GEMA Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Spezialbearbeitungen durch einen Antrag im Rahmen des Schätzungsverfahrens berücksichtigen zu lassen.

Eine Gruppe von Personen sitzen zusammen im Büro.

Die Punktbewertung reklamieren mittels Werkeinstufung

Im Rahmen der Verteilung im Aufführungs- und Senderecht erhalten Werke eine Punktbewertung. Als Mitglied können Sie die Punktbewertung einzelner Werke reklamieren oder eine Höherbewertung bestimmter Werkarten für eine anstehende Verteilung beantragen. Stellen Sie dazu innerhalb der Reklamationsfristen einen Antrag auf Werkeinstufung und reichen Sie dafür Werkbelege ein.

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Eine Person schreibt mit einem Stift auf einem Papier.

Prüfung der Anteile bei der Bearbeitung eines freien Werks

Nutzen Sie freie Werke ganz oder in Ausschnitten für eigene Werke, melden Sie das Werk zunächst als Bearbeitung eines urheberrechtlich freien Werkes an. Im zweiten Schritt können Sie bei uns prüfen lassen, ob ein höherer Anteil der Beteiligung an dem neuen Werk für Sie möglich ist. Dazu reichen Sie Werkbelege ein. Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, wie eigenständig das neue Werk ist und wie sehr es sich vom ursprünglichen Werk unterscheidet.

Unsere Qualitätssicherung schützt die Solidargemeinschaft

Qualitätssicherung Live (QS-Live) schützt die Solidargemeinschaft aller GEMA Mitglieder davor, dass Tantiemen ungerechtfertigt ausgeschüttet werden, weil bei Meldungen von Live-Veranstaltungen falsche Angaben gemacht werden.

QS-Live überprüft zu diesem Zweck wissentlich oder grob fahrlässig abgegebene falsche Angaben zu diesen Veranstaltungen, die Mitgliedern oder Dritten rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen. Um Missbräuche zu verhindern, führt QS-Live unter anderem auch Kontrollen zu Veranstaltungen durch.

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Bearbeiter-schätzung

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung wurde das Schätzungsverfahren 2023 letztmalig durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden mit den Wertungsausschüttungen zum 01.10.2024, 01.10.2025 sowie 01.10.2026 Ausgleichszahlungen erfolgen. Näheres finden Sie in der Geschäftsordnung des Wertungsverfahrens in der Unterhaltungs- und Tanzmusik unter § 4 Absatz (1).

Die Neuregelung der Beteiligung von Bearbeitern geschützter Werke im Vervielfältigungsrecht wird ab Geschäftsjahr 2023 im Verteilungsplan § 6 (4) geregelt. Nähere Bestimmungen hierzu finden Sie im Informationsblatt

Den Anmeldebogen zum Bearbeiterzuschlag für den Bereich Online können Sie hier runterladen. 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters