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Ich möchte einen Musikinhalt auf einer eigenen Website hochladen/nutzen? Was muss ich beachten?

Wichtig ist, dass Sie zuerst das Herstellungsrecht mit den Rechteinhabern (z.B. Urheberinnen/Verlage) klären. Auch die Rechte Dritter sollten geklärt sein, z. B. mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

Wenn Sie Musik auf die eigene Internetseite hochladen, greift bei uns der Tarif VR-OD 10. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal. Als Gesamtvertragspartner nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. Mehr dazu erfahren Sie unter unserem Tarif für Webseiten.

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