Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf
030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr
Werden einzelne Veranstaltungen mit meinem Vertrag abgedeckt?
In der Regel sind einzelne Veranstaltungen nicht in dauerhaften Verträgen abgedeckt. Zwei Beispiele:
- Sie haben einen Vertrag für Hintergrundmusik in Ihrer Gaststätte abgeschlossen. Nun veranstalten Sie einen Kabarett-Abend.
- Sie betreiben eine Diskothek und haben einen Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern abgeschlossen. Sie möchten nun einen Abend mit Livemusik veranstalten.
In beiden Fällen gilt: Sie müssen die Veranstaltungen zusätzlich anmelden. Diese sind nicht durch den Vertrag gedeckt. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung als im Vertrag vorgesehen.
Weitere relevante Fragen
-
Verträge & LizenzenWas ist eine Dauerlizenz und was ist eine Einzelli...
-
Verträge & LizenzenIn welchen Fällen kann ich einen Vertrag abschließ...
-
Verträge & LizenzenWas ist eine Lizenz für eine Veranstaltung?