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Ich bin Geschäftsinhaber, muss ich mir selbst eine Vollmacht erteilen?

Ja, alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Vorstände müssen eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht einreichen, auch wenn sie selbst Inhaberin oder Inhaber des Unternehmens sind. Die Vollmacht legitimiert Sie gegenüber der GEMA zur rechtsverbindlichen Vertretung der juristischen Person im Kundenkontobereich. Bei Wechsel der Geschäftsführung oder des Vorstands bleibt durch die Vollmacht die Zuordnung zum Kundenkonto nachvollziehbar. Fügen Sie als Nachweis der Vertretungsberechtigung einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug bei. Das ausgefüllte Vollmachtsformular senden Sie mit dem Nachweis per E-Mail an kontakt@gema.de

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