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Was bedeutet Registrierstatus 1 und 2? Welche Auswirkungen hat der Status für mich?

Elektronische Werkanmeldungen werden umgehend in unser Dokumentationssystem übernommen. Es werden Werkfassungen mit einer Werkfassungsnummer generiert. Die eingespielten Werkfassungen erhalten dabei entweder

  • den Registrierstatus 1 (verrechnungsfähige Dokumentation)
  • oder den Registrierstatus 2 (manuelle Sachbearbeitung erforderlich).

Aufgrund des hohen Volumens von mehr als 1,6 Millionen Werkanmeldungen pro Jahr erfolgt die Bearbeitung von Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 ausschließlich nutzungsbasiert. D. h. erst bei einer lizenzierten Nutzung werden Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 manuell bearbeitet und auf den Registrierstatus 1 umgestellt.

Ihr Vorteil, wenn Sie die elektronische Werkanmeldung nutzen: Die angemeldeten Ansprüche sind innerhalb von 1-2 Werktagen in der Online-Datenbank (erweiterte Repertoiresuche) verfügbar.

Registrierstatus 1:

Melden Sie das Werk an, erhalten alle am Werk beteiligten GEMA Mitglieder eine Eingangsbestätigung. Für eingespielte Werkfassungen versenden wir im Anschluss detaillierte Werkbestätigungen ebenfalls an alle an dem Werk beteiligten GEMA Mitglieder.

Registrierstatus 2:

Melden Sie das Werk an, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss versenden wir vorläufige Werkbestätigungen (weniger ausführlich) ausschließlich an die GEMA Mitglieder, die anhand der Angaben in der Anmeldung eindeutig ermittelt werden konnten. Die Werkmitteilungen per E-Mail verschicken wir dabei täglich. Werkmitteilungen per Brief hingegen nur einmal wöchentlich.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr