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Welche Abzüge werden von den Einnahmen vorgenommen?

Wir unterscheiden zwei Arten von Abzügen:

  • Für soziale und kulturelle Zwecke; so haben wir z. B. die GEMA Sozialkasse gegründet, eine soziale Ausgleichskasse, die im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.
  • Für die Deckung unserer Verwaltungskosten, die als Kommissionsätze vom Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich festgelegt werden.
     

Abzüge für Soziales und Kulturelles:

Aus den Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen entnehmen wir 10 % für soziale und kulturelle Zwecke. Das Gleiche gilt für die Sparten der öffentlichen Wiedergabe, bei denen ebenfalls 10 % der Einnahmen dafür bereitgestellt werden.

Für die Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wird kein Abzug für soziale und kulturelle Zwecke vorgenommen. Ausnahme: In den Online-Sparten GOP, MOD D und MOD S beträgt der Abzug 1 % ab der Verteilung für das Geschäftsjahr 2023 (Ausschüttungen in 2024).

Abzüge zur Deckung unserer Verwaltungskosten: 

Für die Sparten MT VR und GT VR gelten die bisherigen Kommissionssätze von 15 % bei der Standardlizenzierung und 6,7 % bei der Zentrallizenzierung.

Bei den Online-Nutzungen haben wir bis Ende 2025 10 % der Einnahmen dafür verwendet. Ab 2026 wird die GEMA den Abzug für die Sparten MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR und GOP, GOP VR auf 9 % senken. Bei VOD und WEB bleibt es bei den bekannten 10 %.

In der Auslandssparte A (Aufführungs- und Wiedergaberechte) wurden 5 % und in der Auslandssparte A VR (Vervielfältigungsrechte) 2 % bis Ende 2025 einbehalten. Ausnahme: Für Tonträger aus Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Skandinavien, Spanien, Vereinigtes Königreich galten 0 %.


Zum 01.01.2026 senkt die GEMA die Kommission für Abrechnungen aus dem Ausland.

  • Für Erträge aus Österreich, Schweiz, USA und Großbritannien wird zukünftig keine Kommission abgezogen.
  • Für Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Dänemark, Tschechien, Belgien, Schweden, Kanada, Japan und Südkorea wird die Auslandskommission auf 2 % gesenkt.
  • Für alle weiteren Länder wird ein Abzug von 6 % vorgenommen.

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