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Musik nutzen

Sie möchten Musik öffentlich nutzen? Von uns erhalten Sie die passende Lizenz. Und Antworten auf Ihre Fragen.

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Musik anmelden

  • Bis wann muss ich meine Musiknutzung anmelden?

    Eine fixe Zeitspanne gibt es in der Regel* nicht, aber wir empfehlen natürlich: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, bevor sie stattfindet. 

    Für Interessierte noch der rechtliche Hintergrund: Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung davor anzumelden. Das gilt ja auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.

    *Falls Sie Mitglied eines Verbandes oder einer Vereinigung sind, mit dem bzw. mit der ein Gesamtvertrag oder ein Pauschalvertrag besteht, kann es sein, dass genau geregelt ist, wie viele Tage vorher die Musiknutzung angemeldet werden muss. Von dieser Meldefrist müsste Sie aber der Verband bzw. die Vereinigung in Kenntnis setzen. 

  • Was ist die EAN bzw. die GTIN? Gibt es einen Unterschied?

    Die European Article Number, kurz EAN, ist eine international anerkannte Zahlenfolge, zur Kennzeichnung von Produkten. Die EAN ist die 13-stellige Nummer unterhalb des Barcodes. Mit der EAN kann jeder Artikel, jedes Produkt oder jede Produktvariante weltweit überschneidungsfrei identifiziert werden. Bereits im Jahr 2009 wurde die EAN durch die international gültige Bezeichnung GTIN (Global Trade Item Number) ersetzt. Hierzulande wird allerdings weiterhin oft die Bezeichnung EAN verwendet. Unterschiede zwischen EAN und GTIN gibt es keine.

  • Was sind HAP und EVP und wann nutze ich welchen Preis?

    HAP – Höchster Händlerabgabepreis: Der HAP wird häufig von größeren Herstellerinnen oder Labels genutzt, die ihre Musikprodukte über Zwischenhändler in den Einzelhandel bringen. Bei der Nutzung des HAP ist die Angabe einer EAN/GTIN erforderlich.

    EVP – Endverbraucherpreis, Endverkaufspreis oder auch Detailverkaufspreis: Der EVP wird häufig von kleineren Herstellern verwendet, wenn sie Musikprodukte direkt vertreiben, wie Musikerinnen, die ihre Alben auf Tournee an die Konzertbesucher verkaufen.

  • Muss ich im Nachgang noch etwas melden?

    Veranstaltungen melden Sie immer mit konkreten Daten wie Ort, Datum, ggf. Besucherzahl, etc. Bei bestimmten Veranstaltungsarten, z. B. bei einem Konzert, benötigen wir zudem eine Nachmeldung des Netto-Karten-Umsatzes. Dafür können Sie die Funktion im Onlineportal nutzen.

    Bei Live-Veranstaltungen – sprich bei Veranstaltungen mit Band/Musikern – müssen Sie eine Musikfolge einreichen. Auch das können Sie im Onlineportal erledigen unter Meine Setlists.

    Weitere Informationen zu den Funktionen im Onlineportal finden Sie im Video.

  • Wann ist eine öffentliche Veranstaltung bei der GEMA kostenlos? Muss ich kostenlose Veranstaltungen anmelden?

    Öffentliche Veranstaltungen mit Musik sind bei der GEMA anmeldepflichtig und vergütungspflichtig — auch ohne Eintrittsgeld. Eine Ausnahme für Veranstaltungen der Jugendhilfe, Sozialhilfe, Alten- und Wohlfahrtspflege sowie Gefangenenbetreuung, sofern ausschließlich ein abgegrenzter Personenkreis teilnimmt und kein Dritter einen Erwerbszweck verfolgt. 

    Melden Sie die Veranstaltungen dennoch bei uns an und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein. Die Meldepflicht besteht ebenfalls bei 

    • Veranstaltungen ohne GEMA Repertoire
    • Volksmusik und traditionelle Musik
    • Pauschal- oder Kontingentverträgen (i. d. R.)

    Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zu kostenlosen Veranstaltungen bei der GEMA.

  • Welcher Tarif ist der richtige?

    Der zutreffende GEMA Tarif richtet sich nach drei Kriterien: Art der Nutzung (Veranstaltung, dauerhafte Nutzung, Internet, Tonträger), Nutzungsort und Nutzungsumfang. 

    Den richtigen Tarif ermitteln Sie mit dem Preisrechner im GEMA Onlineportal. Tarife für Veranstaltungen, dauerhaften Musiknutzungen, Musik im Internet und Musikprodukten wie Tonträger- und Bild-Tonträger können Sie im Onlineportal direkt anmelden. Erscheint Ihr Tarif nicht im Onlineportal, gehört er zu den wenigen Tarifen, die noch nicht integriert sind. Diese Tarife können Sie per Formular/Fragebogen anmelden. 

    Sämtliche Tarife stehen Ihnen deshalb in der Tarifübersicht zur Verfügung, gegliedert nach Nutzungsart und Sparte mit Verlinkung zu den jeweiligen Tarifblättern. Links wählen Sie die Art der Musiknutzung, rechts die Sparte; auf der Tarifseite laden Sie den Fragebogen bzw. das Formular herunter und melden so an.  

  • Welches Formular nutze ich für meine Musikanmeldung?

    Für die meisten Tarife nutzen Sie den Preisrechner im GEMA Onlineportal, der eine sofortige Preisauskunft liefert. Formularbasierte Anmeldungen sind nur für die wenigen Tarife erforderlich, die noch nicht im Onlineportal integriert sind. Die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf der Übersichtsseite für Tarife, die noch nicht im GEMA Onlineportal sind. Dort erfahren Sie genau, wie Sie den jeweiligen Tarif anmelden.  

  • Wie kann ich Musik anmelden?

    Sie melden

    a) Veranstaltungen

    • Konzert
    • Theateraufführung
    • Fest
    • Party/Feier/Tanz/Bälle
    • Disco
    • Fasching/Karneval
    • Fest-/Straßenumzüge
    • Messe
    • Selbst erstellte Kopien 
    • Filmvorführung/Diashow u. ä.
    • Sportveranstaltung
    • Wortkabarett, Comedy, Lesung u. ä.
    • Märkte im Freien

    b) Dauerhafte Musiknutzungen (Hintergrundmusik)

    • Handel, Dienstleistung, Arzt etc.
    • Gastronomie, Hotel etc.
    • Hotel-, Gästezimmer
    • Musik in Spielhallen
    • Schwimmbad, Saunabad, Kletterhalle etc.
    • Kopieren von Noten
    • Selbst erstellte Kopien

    c) Musik im Internet

    d) Tonträger und Bildtonträger

    • Musikprodukte wie etwa CDs und Vinyl 
    • Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD und Hörspiele 

    im GEMA Onlineportal an. Das geht schnell und einfach. Dabei ermitteln Sie zuerst den Preis mit dem Preisrechner.

    e) Einzelne Tarife sind noch nicht im Preisrechner integriert. Diese können Sie z. B. per Formular und/oder per E-Mail anmelden. Sie finden diese Tarife in der Tarifübersicht.

    Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Musikanmeldung und dem Mehrwert von Musik

    Wenn Ihnen der Unterschied zwischen einem Konzert und einer Veranstaltung nicht klar ist, dann können Sie sich dieses Erklärvideo anschauen.


    Weitere Informationen zu Ihrer Musikanmeldung finden Sie in unserem Video.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr

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