Noch Fragen? Nehmen sie Kontakt auf
030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr
Wie kann ich Musik bei der GEMA anmelden?
Musiknutzungen melden Sie über das GEMA Onlineportal an, wo Sie zunächst den Preis mit dem Preisrechner ermitteln. Dies gilt für Veranstaltungen (Konzerte, Feste, Sportveranstaltungen), dauerhafte Musiknutzungen (Hintergrundmusik in Handel, Gastronomie, Hotels), Musik im Internet sowie die Herstellung von Tonträgern und Bildtonträgern. Einzelne Tarife, die noch nicht im Preisrechner integriert sind, melden Sie per Formular und/oder E-Mail an; diese finden Sie in der Tarifübersicht auf gema.de. Für alle Nutzungsarten ist eine Anmeldung vor der Musiknutzung erforderlich.
Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Musikanmeldung und dem Mehrwert von Musik.
Wenn Ihnen der Unterschied zwischen einem Konzert und einer Veranstaltung nicht klar ist, dann können Sie sich dieses Erklärvideo anschauen.
Wie Sie die Musik anmelden und den Preisrechner nutzen, erfahren Sie in diesem Video:

Weitere relevante Fragen
-
Musik anmeldenBis wann muss ich meine Musiknutzung anmelden?
-
Musik anmeldenWas ist die EAN bzw. die GTIN? Gibt es einen Unter...
-
Musik anmeldenWas sind HAP und EVP und wann nutze ich welchen Pr...
-
Musik anmeldenMuss ich im Nachgang noch etwas melden?
-
Musik anmeldenWann ist eine öffentliche Veranstaltung bei der GE...
-
Musik anmeldenWelcher Tarif ist der richtige?
-
Musik anmeldenWelches Formular nutze ich für meine Musikanmeldun...