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Wie kann ich Musik bei der GEMA anmelden?

Musiknutzungen melden Sie über das GEMA Onlineportal an, wo Sie zunächst den Preis mit dem Preisrechner ermitteln. Dies gilt für Veranstaltungen (Konzerte, Feste, Sportveranstaltungen), dauerhafte Musiknutzungen (Hintergrundmusik in Handel, Gastronomie, Hotels), Musik im Internet sowie die Herstellung von Tonträgern und Bildtonträgern. Einzelne Tarife, die noch nicht im Preisrechner integriert sind, melden Sie per Formular und/oder E-Mail an; diese finden Sie in der Tarifübersicht auf gema.de. Für alle Nutzungsarten ist eine Anmeldung vor der Musiknutzung erforderlich.  

Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Musikanmeldung und dem Mehrwert von Musik. 

Wenn Ihnen der Unterschied zwischen einem Konzert und einer Veranstaltung nicht klar ist, dann können Sie sich dieses Erklärvideo anschauen.  
Wie Sie die Musik anmelden und den Preisrechner nutzen, erfahren Sie in diesem Video: 

Grüner Hintergrund mit Text:

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