Navigation
  • skip-to-content
GEMA Logo Hilfecenter
ende
Gema.de
Login/Registrierung
  • Preisrechner
  • Repertoiresuche
Über das GEMA Onlineportal
  1. Onlineportal

Onlineportal

Im GEMA Onlineportal können Sie alles erledigen, was für Sie als GEMA Mitglied wichtig ist. Hier beantworten wir Ihre Fragen.

  • Aktuelles
  • Finanzen & Bankkonto
  • GEMAplus
  • Mitgliedschaft
  • Onlineportal
    • 2-Faktor-Anmeldung
    • Daten
    • Registrierung und Login
    • Setlist
    • Tonträgerlizenzierung
    • Vollmacht
  • Rechte
  • Reklamationen
  • Tantiemen & Ausschüttung
  • Verlage
  • Werke & Repertoire

2-Faktor-Anmeldung

  • Bekomme ich den Handy-Code auch im Ausland?

    Den Handy-Code erhalten Sie auch im Ausland. Wichtig ist lediglich, dass Ihr Gerät mit dem Internet verbunden ist.

  • Bekomme ich zur Freischaltung einen Code per Brief?

    Nein, der Aktivierungsprozess für die 2-Faktor-Anmeldung ist rein digital. Sie werden von uns keinen Brief inklusiver langer Wartezeit bekommen, in welchem sich ein Freischaltungscode befindet.

  • Brauche ich ein Smartphone für die 2-Faktor-Anmeldung oder reicht mein Laptop aus?

    Nein, die 2-Faktor-Anmeldung funktioniert auch ohne Smartphone, z. B. mit den Faktoren E-Mail und Desktop-App „Okta Verify“.

  • Darf ich mir mit meiner Band einen Account teilen?

    Die Onlineportal-Zugänge sind alle personengebunden. Jedes Bandmitglied – sofern es auch GEMA Mitglied ist – benötigt also einen eigenen Zugang zum Onlineportal.

    Für Ihren Zugang zum Onlineportal können Sie jedoch anderen Personen (z. B. Bandmitgliedern) eine Vollmacht erteilen.

  • Gibt es ein Verfahren, das Sie empfehlen? Welches ist das sicherste?
    Alle ausgewählten Verfahren sind absolut sicher. Die komfortabelste Variante ist die Nutzung der Okta Verify App auf dem mobilen Gerät oder auf dem Desktop.
  • Ich habe mich für die Variante E-Mail und Passwort entschieden und keinen Zugriff mehr auf mein E-Mail-Konto. Was mache ich jetzt?

    Haben Sie bei Ihrem E-Mail-Konto eine weitere E-Mail-Adresse hinterlegt, um sich an diese ein neues Passwort senden zu lassen? Falls ja, können Sie hierüber den Zugriff wieder herstellen. 

    Falls Sie einen weiteren Faktor neben Ihrer E-Mail eingerichtet haben, können Sie auch diesen benutzen, um eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

    Falls beides nicht der Fall ist, wenden Sie sich per E-Mail an mitgliederservice@gema.de (Betreff: 2FA). Außerdem sind wir rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

  • Ich manage Urheber/-innen. Wie kann ich mich bei diesen einloggen?

    Die Onlineportal-Zugänge sind personengebunden. Sie benötigen zunächst einen eigenen Zugang als GEMA Mitglied.

    Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, erscheint die Maske Online Services freischalten und die Frage: In welcher Rolle möchten Sie die Online Services nutzen?

    Bitte wählen Sie Vollmachtnehmende/r aus. Es erscheint der Link auf das Freischaltungsformular. Anschließend lassen Sie sich bitte von Ihren Urheberinnen und Urhebern die notwendigen Berechtigungen als Vollmachtnehmende geben.

  • Kann ich als Urheber/-in die 2-Faktor-Anmeldung deaktivieren?

    Als GEMA Mitglied bzw. Mitarbeiter/-in einer Schwestergesellschaft ist die 2-Faktor-Anmeldung verpflichtend und kann nicht ausgestellt werden.

  • Kann ich auch ohne 2-Faktor-Anmeldung das Onlineportal weiterhin nutzen?
    Als GEMA Mitglied bzw. Mitarbeiter/-in einer Schwestergesellschaft ist die Nutzung der 2-Faktor-Anmeldung verpflichtend und kann nicht ausgestellt werden. Für Musiknutzer/-innen bleibt die Nutzung optional, wird jedoch empfohlen.
  • Meine Bestätigungsmail kam nicht an. Was kann ich tun?

    Bitte prüfen Sie auch den Spamordner. Falls Sie dort keine E-Mail vorfinden, fordern Sie diese bitte via "Bestätigungsmail erneut senden" an. Der Versand kann in Einzelfällen bis zu drei Minuten dauern.

  • Warum benötige ich die 2-Faktor-Anmeldung?

    Der 2. Faktor bei der Anmeldung schützt Ihre sensiblen Daten zusätzlich vor fremdem Zugriff. Selbst wenn jemand an Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Kennwort) gelangt, kommt er oder sie damit nicht ins Onlineportal.

    Eine 2-Faktor-Anmeldung (auch 2-Faktor-Authentisierung genannt, kurz: 2FA) ist heute der Standard, was Online-Sicherheit betrifft.

  • Warum können Verlage oder Schwestergesellschaften nicht alle Anmeldeverfahren nutzen (so wie Textdichterinnen und Komponisten)?

    Auch hier steht die Sicherheit des Zugangs im Vordergrund: Wir können nicht sicherstellen, dass jeder Verlag bzw. jede Schwestergesellschaft allen Angestellten ein Firmenhandy zur Verfügung stellt. Deshalb scheiden Verfahren mit Handy aus.

    Daher erhalten Sie den Link/Code zur Verifizierung per E-Mail.

  • Was heißt eigentlich 2-Faktor-Anmeldung (2FA)?

    Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden, sondern es kommt noch ein zweiter Faktor hinzu. Das kann ein Code sein, der z. B. über das Smartphone generiert oder per E-Mail verschickt wird. Also selbst wenn jemand Ihr Passwort kennt, kann er oder sie nicht in Ihr Konto.

  • Was passiert, wenn ich gleichzeitig Urheberin und Verleger bin?

    Sind Sie Urheberin oder Urheber und führen Sie gleichzeitig einen Verlag, stehen Ihnen alle Optionen für Urheber und Urheberinnen zur Verfügung. 

    Sollten Sie irgendwann nur noch Verlegerin oder Verleger sein, gelten die eingeschränkten Optionen.

  • Was passiert, wenn ich mein Handy verliere oder es nicht mehr funktioniert?

    Gar kein Problem. In dem Fall klicken Sie im Login-Prozess auf „Mit einer anderen Methode verifizieren“ und wählen Sie „E-Mail“. Geben Sie dann den einmaligen Bestätigungscode als zweiten Faktor ein.

    Das Smartphone als zweiten Faktor können sie bei Verlust zudem im Onlineportal unter Meine Daten entfernen.

  • Welche Methoden kann ich zur Anmeldung nutzen?

    Sie können bei der 2-Faktor-Anmeldung zwischen verschiedenen Varianten wählen:

    • Sie lassen sich den Code per E-Mail schicken
    • Ihr PC generiert in der Desktop-App „Okta Verify“ einen Token, der die Login-Seite selbstständig überprüft
    • Sie generieren den Code per App auf Ihrem Smartphone
    • Sie erhalten eine Push-Nachricht mit dem Code auf Ihr Handy
  • Wenn ich mich für ein Verfahren entschieden habe, kann ich mich dann trotzdem nachträglich für ein anderes entscheiden?

    Ja, wir empfehlen sogar mehrere Faktoren einzurichten, falls Sie den Zugriff zu einem Faktor verlieren sollten (beispielsweise durch Verlust des Smartphones). Sie können alle Verfahren unabhängig voneinander einrichten und sich bei jedem Login zwischen diesen entscheiden, falls Sie das wünschen.

  • Wer hilft mir bei Fragen oder Problemen?
    Häufig auftretende Fragen beantworten wir hier. In allen anderen Fällen wenden Sie sich per E-Mail an mitgliederservice@gema.de (Betreff: 2FA). Außerdem sind wir rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
  • Wie lange dauert das Einloggen in Zukunft?
    Das Einloggen geht in der Regel genauso schnell wie zuvor. Die Eingabe des 2. Faktors dauert nur wenige Augenblicke.
  • Wie lange dauert die Einrichtung der 2-Faktor-Anmeldung?

    Die Einrichtung des 2. Faktors dauert nur wenige Minuten. Direkt im Anschluss können Sie den Faktor zur Anmeldung nutzen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

  • Facebook
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok

Sie konnten Ihr Thema nicht finden?

GEMA Logo
  • Musik schaffen

    • Mitglied werden
    • Ihr Weg als Mitglied
    • Den Verein mitgestalten
    • Auszahlungen Tantiemen
    • Repertoire
    • GEMAplus
  • Musik nutzen

    • Branchen & mehr
    • Warum GEMA zahlen?
    • Musiknutzung i. d. Öffentlichkeit
    • Musik im Internet
    • Musik auf Tonträgern
    • Tarifübersicht
  • Die GEMA

    • Auf einen Blick
    • Team
    • Karriere
    • Presse
    • Auszeichnungen & Musikpreise
    • Organisation
  • Service

    • Hilfecenter
    • Onlineportal
    • Satzung & Verteilungsplan
    • Publikationen
Copyright © 2025 GEMA. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Compliance