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Über das GEMA Onlineportal
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Onlineportal

Im GEMA Onlineportal können Sie alles erledigen, was für Sie als GEMA Mitglied wichtig ist. Hier beantworten wir Ihre Fragen.

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2-Faktor-Anmeldung

  • Was heißt eigentlich 2-Faktor-Anmeldung (2FA)?

    Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden, sondern es kommt noch ein zweiter Faktor hinzu. Das kann ein Code sein, der z. B. über das Smartphone generiert oder per E-Mail verschickt wird. Also selbst wenn jemand Ihr Passwort kennt, kann er oder sie nicht in Ihr Konto.

  • Warum benötige ich die 2-Faktor-Anmeldung?

    Der 2. Faktor bei der Anmeldung schützt Ihre sensiblen Daten zusätzlich vor fremdem Zugriff. Selbst wenn jemand an Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Kennwort) gelangt, kommt er oder sie damit nicht ins Onlineportal.

    Eine 2-Faktor-Anmeldung (auch 2-Faktor-Authentisierung genannt, kurz: 2FA) ist heute der Standard, was Online-Sicherheit betrifft.

  • Brauche ich ein Smartphone für die 2-Faktor-Anmeldung oder reicht mein Laptop aus?

    Nein, die 2-Faktor-Anmeldung funktioniert auch ohne Smartphone, z. B. mit den Faktoren E-Mail und Desktop-App „Okta Verify“.

  • Welche 2-Faktor-Methoden kann ich zur Anmeldung im GEMA Onlineportal nutzen?

    Für die 2-Faktor-Authentifizierung im GEMA Onlineportal stehen Ihnen als GEMA Mitglied vier verifizierte Methoden zur Verfügung. 

    • Sie können den Einmalcode per E-Mail an Ihre hinterlegte Adresse erhalten.  
    • Alternativ generiert die Desktop-Anwendung Okta Verify einen automatischen Token zur Verifizierung.  
    • Die mobile App Okta Verify auf Ihrem Smartphone erzeugt ebenfalls zeitbasierte Einmalcodes.  
    • Als vierte Option empfangen Sie eine Push-Benachrichtigung direkt auf Ihr registriertes Mobilgerät.  

    Alle Methoden entsprechen dem GEMA Sicherheitsstandard für den Zugang zu geschützten Mitgliederbereichen und Werknutzungsdaten.  

  • Gibt es bei der GEMA 2-Faktor-Anmeldung ein Verfahren, das Sie empfehlen? Welches ist das sicherste?

    Für die Zwei-Faktor-Anmeldung im GEMA Onlineportal stehen mehrere Verfahren zur Verfügung: Okta Verify App, SMS-Code und Hardware-Token. Alle drei Verfahren erfüllen den Sicherheitsstandard OAuth 2.0 und sind für den Login-Prozess zugelassen. Die Okta Verify App bietet den Vorteil der Push-Benachrichtigung und funktioniert sowohl auf mobilen Geräten (iOS, Android) als auch auf Desktop-Systemen (Windows, macOS). SMS-Codes werden an die bei GEMA hinterlegte Mobilfunknummer gesendet und sind 5 Minuten gültig. Hardware-Token generieren zeitbasierte Einmalpasswörter (TOTP) und benötigen keine Internetverbindung. 

  • Wenn ich mich für ein Verfahren entschieden habe, kann ich mich dann trotzdem nachträglich für ein anderes entscheiden?

    Ja, wir empfehlen sogar mehrere Faktoren einzurichten, falls Sie den Zugriff zu einem Faktor verlieren sollten (beispielsweise durch Verlust des Smartphones). Sie können alle Verfahren unabhängig voneinander einrichten und sich bei jedem Login zwischen diesen entscheiden, falls Sie das wünschen.

  • Warum können Verlage oder Schwestergesellschaften nicht alle Anmeldeverfahren nutzen (so wie Textdichterinnen und Komponisten)?

    Auch hier steht die Sicherheit des Zugangs im Vordergrund: Wir können nicht sicherstellen, dass jeder Verlag bzw. jede Schwestergesellschaft allen Angestellten ein Firmenhandy zur Verfügung stellt. Deshalb scheiden Verfahren mit Handy aus.

    Daher erhalten Sie den Link/Code zur Verifizierung per E-Mail.

  • Was passiert, wenn ich gleichzeitig Urheberin und Verleger bin?

    Sind Sie Urheberin oder Urheber und führen Sie gleichzeitig einen Verlag, stehen Ihnen alle Optionen für Urheber und Urheberinnen zur Verfügung. 

    Sollten Sie irgendwann nur noch Verlegerin oder Verleger sein, gelten die eingeschränkten Optionen.

  • Bekomme ich den Handy-Code auch im Ausland?

    Den Handy-Code erhalten Sie auch im Ausland. Wichtig ist lediglich, dass Ihr Gerät mit dem Internet verbunden ist.

  • Kann ich als Urheber/-in die 2-Faktor-Anmeldung deaktivieren?

    Als GEMA Mitglied bzw. Mitarbeiter/-in einer Schwestergesellschaft ist die 2-Faktor-Anmeldung verpflichtend und kann nicht ausgestellt werden.

  • Kann ich auch ohne 2-Faktor-Anmeldung das Onlineportal weiterhin nutzen?
    Als GEMA Mitglied bzw. Mitarbeiter/-in einer Schwestergesellschaft ist die Nutzung der 2-Faktor-Anmeldung verpflichtend und kann nicht ausgestellt werden. Für Musiknutzer/-innen bleibt die Nutzung optional, wird jedoch empfohlen.
  • Meine Bestätigungsmail kam nicht an. Was kann ich tun?

    Bitte prüfen Sie auch den Spamordner. Falls Sie dort keine E-Mail vorfinden, fordern Sie diese bitte via "Bestätigungsmail erneut senden" an. Der Versand kann in Einzelfällen bis zu drei Minuten dauern.

  • Ich manage Urheber/-innen. Wie kann ich mich bei diesen einloggen?

    Die Onlineportal-Zugänge sind personengebunden. Sie benötigen zunächst einen eigenen Zugang als GEMA Mitglied.

    Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, erscheint die Maske Online Services freischalten und die Frage: In welcher Rolle möchten Sie die Online Services nutzen?

    Bitte wählen Sie Vollmachtnehmende/r aus. Es erscheint der Link auf das Freischaltungsformular. Anschließend lassen Sie sich bitte von Ihren Urheberinnen und Urhebern die notwendigen Berechtigungen als Vollmachtnehmende geben.

  • Ich habe mich für die Variante E-Mail und Passwort entschieden und keinen Zugriff mehr auf mein E-Mail-Konto. Was mache ich jetzt?

    Haben Sie bei Ihrem E-Mail-Konto eine weitere E-Mail-Adresse hinterlegt, um sich an diese ein neues Passwort senden zu lassen? Falls ja, können Sie hierüber den Zugriff wieder herstellen. 

    Falls Sie einen weiteren Faktor neben Ihrer E-Mail eingerichtet haben, können Sie auch diesen benutzen, um eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

    Falls beides nicht der Fall ist, wenden Sie sich per E-Mail an mitgliederservice@gema.de (Betreff: 2FA). Außerdem sind wir rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

  • Was passiert, wenn ich mein Handy verliere oder es nicht mehr funktioniert?

    Gar kein Problem. In dem Fall klicken Sie im Login-Prozess auf „Mit einer anderen Methode verifizieren“ und wählen Sie „E-Mail“. Geben Sie dann den einmaligen Bestätigungscode als zweiten Faktor ein.

    Das Smartphone als zweiten Faktor können sie bei Verlust zudem im Onlineportal unter Meine Daten entfernen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 589933-23Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

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