Vollmacht für Dritte im GEMA Onlineportal
Brauche ich für Dritte eine Vollmacht für das Onlineportal?
Ja, die benötigen Sie. Nur durch die Vollmacht wird eine andere Person (Ehepartner/Lebensgefährte, Manager, Steuerberater, Mitarbeiter eines Verlages, o. a.) berechtigt, das Onlineportal für Sie zu nutzen. Bereits vorliegende Generalvollmachten oder Gema Vollmachten sind nicht ausreichend.
Eigener Online Account für Bevollmächtigte:
Damit die bevollmächtigte Person für das Onlineportal freigeschaltet wird, benötigt sie einen eigenen Online Account mit ihrem Namen und ihrer personalisierten E-Mailadresse. Die Person muss den Account selbst erstellen.
Vollmacht für Onlineportal erteilen:
Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, müssen Sie (als Vollmachtgeber) und der Bevollmächtigte das entsprechende Formular unterschreiben; eine elektronische Signatur ist nicht möglich. Anschließend können Sie das Schreiben als Scan per E-Mail an mitgliederservice@gema.de senden.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 726215-61
Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr