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Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?
Mit dem Berechtigungsvertrag übertragen Sie der GEMA als Treuhänderin weltweit die Verwertungsrechte an Ihren Musikwerken für alle gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten. Die übertragenen Rechte umfassen:
- das Aufführungsrecht
- das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
- das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
- das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
- das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
- die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. Geräteabgabe und Leermedienabgabe (Leerkassettenvergütung)
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzenden jederzeit und überall zugänglich ist
- das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen
Die vollständigen Regelungen finden Sie im Berechtigungsvertrag und den Ergänzenden Wahrnehmungsbedingungen der GEMA:
Herstellungsrecht für UGC-Plattformen
Herstellungsrecht für Onlinenutzungszwecke der Sendeunternehmen
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