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Wie sind Teilnahmemöglichkeiten und Stellvertretung in der Mitgliederversammlung geregelt?

An der Mitgliederversammlung kannst Du sowohl vor Ort als auch digital teilnehmen. Solltest Du während der Mitgliederversammlung keine Zeit haben und bist ordentliches Mitglied - dann kannst du Dich durch ein anderes Mitglied Deiner Berufsgruppe oder eine Person Deines Vertrauens, die nicht GEMA Mitglied ist, vertreten lassen. Verlagsmitglieder müssen in jedem Fall eine/n Verlagsvertreter*in bestellen. 

Alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Teilnahmemöglichkeiten sowie zum Thema Stellvertretung findest Du hier.

Wichtig: Die Erteilung der Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erfolgen; die schriftliche Fassung dient lediglich der Dokumentation und Absicherung der/s Stellvertreter*in. Die Anmeldung der Stellvertretungen im Registrierungs-Tool erfolgt durch die stellvertretende Person selbst.

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