Navigation
  • skip-to-content
GEMA Logo Hilfecenter
ende
Gema.de
Login/Registrierung
  • Preisrechner
  • Repertoiresuche
Über das GEMA Onlineportal
  1. Mitgliedschaft
Hilfecenter Banner
Hilfecenter Bereichssymbol

Mitgliedschaft

Für Komponistinnen, Texter und Musikverlage. Eine GEMA Mitgliedschaft hat viele Vorteile. Die häufigsten Fragen beantworten wir hier.

  • Aktuelles
  • Finanzen & Bankkonto
  • GEMAplus
  • Mitgliedschaft
    • Bereits Mitglied
    • Mitglied werden
    • Mitgliederversammlung
    • Mitgliedsbeitrag
    • Pseudonyme
    • Vollmacht
  • Onlineportal
  • Rechte
  • Reklamationen
  • Tantiemen & Ausschüttung
  • Verlage
  • Werke & Repertoire

Mitgliedsbeitrag

  • Was kostet die Mitgliedschaft?

    Für Ihre Aufnahme fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Urheberinnen und Urheber zahlen dafür 90,00 € (zzgl. 19% USt; ergibt 107,10 €), Musikverlage 180,00 € (zzgl.19% USt; ergibt 214,20 €).

    Wenn Sie Urheber oder Urheberin sind, beträgt Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag 50,00 €. Sind Sie Musikverlegerin oder Musikverleger, 100,00 € im Jahr.

    Newcomer liegen uns am Herzen! 

    Musikschaffende, die im Jahr des Antrags auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind, zahlen nur den Mitgliedsbeitrag von 50,00 €. Die einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 € (inkl. USt, netto 90,00 €) entfällt.

    Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur GEMA Mitgliedschaft. Dort werden die Vorteile aufgeführt und Sie können mit unserem Liveregler direkt prüfen, ob sich eine Mitgliedschaft für Sie lohnt.

  • Wie muss ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen? Wird er von meinem Bankkonto abgebucht?

    Der Mitgliedsbeitrag wird ab dem zweiten Jahr am Jahresende automatisch mit Ihren Tantiemen verrechnet, sofern Sie uns kein SEPA‑Mandat für den Mitgliedsbeitrag erteilt haben. Nur den ersten Mitgliedsbeitrag überweisen Sie zusammen mit der Aufnahmegebühr direkt an die GEMA. Für Musikschaffende, die im Jahr der Antragstellung 30 Jahre alt werden oder jünger sind, entfällt die Aufnahmegebühr vollständig. Falls Ihre Tantiemen den Jahresbeitrag nicht decken, zahlen Sie die Differenz nach Ende des Geschäftsjahres per Überweisung. Die Tantiemen für Nutzungen des laufenden Kalenderjahres werden erst im Folgejahr verteilt und stehen daher für die Beitragsverrechnung des aktuellen Jahres noch nicht zur Verfügung. 

    Wenn Sie uns ein SEPA‑Mandat für den Mitgliedsbeitrag erteilen, ziehen wir den jährlichen Beitrag stattdessen automatisch zum Jahresende von Ihrem Konto ein.

  • Welchen Vorteil hat es, die Aufnahmegebühr und/oder den ersten Mitgliedsbeitrag per Einzugsverfahren zu bezahlen?

    Dadurch können wir den Aufnahmeprozess für Sie so einfach und schnell wie möglich gestalten. Sie erteilen uns ein SEPA-Mandat und unterzeichnen den Berechtigungsvertrag. Sobald das geschehen ist und uns der Berechtigungsvertrag vorliegt, aktivieren wir Ihre Mitgliedschaft.

    Falls Sie uns kein SEPA-Mandat erteilen, müssen Sie die Aufnahmegebühr und/oder den Mitgliedsbeitrag selbst überweisen. In diesem Fall können wir Ihre Mitgliedschaft erst dann aktivieren, sobald der unterzeichnete Berechtigungsvertrag eingeht und der Betrag dem GEMA Konto gutgeschrieben ist.

  • Wenn ich das SEPA-Mandat im Aufnahmeprozess erteile, werden dann auch künftige GEMA Mitgliedsbeiträge eingezogen?

    Ja. Auch künftige GEMA Mitgliedsbeiträge ziehen wir mittels SEPA-Mandat ein. Die Belastung erfolgt jeweils am Ende des Jahres für den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres. Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2025 wurde am 15.12.2024 eingezogen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 589933-23Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr

Zum Seitenanfang
  • Facebook
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok

Sie konnten Ihr Thema nicht finden?

GEMA Logo
  • Musik schaffen

    • Mitglied werden
    • Ihr Weg als Mitglied
    • Den Verein mitgestalten
    • Auszahlungen Tantiemen
    • Repertoire
    • GEMAplus
  • Musik nutzen

    • Branchen & mehr
    • Warum GEMA zahlen?
    • Musik im Internet
    • Musik auf Tonträgern
    • Tarifübersicht
  • Die GEMA

    • Auf einen Blick
    • Team
    • Karriere
    • Presse
    • Auszeichnungen & Musikpreise
    • Organisation
  • Service

    • Hilfecenter
    • Onlineportal
    • Satzung & Verteilungsplan
    • Berechtigungsvertrag
    • Publikationen
Copyright © 2026 GEMA. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Compliance
  • Barrierefreiheit