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Wie werden Tantiemen für meine Werke im Bereich physischer Musikträger ausgeschüttet und zugeordnet?

Erhalte ich eine werkbezogene Ausschüttung, obwohl bei der Lizenzierung keine Werknummern angegeben werden?

Ja. Voraussetzung hierfür ist, eine rechtzeitige Anmeldung der Werke. Die Ausschüttung erfolgt als Direktverteilung: Einnahmen werden direkt verteilt – entweder:

  • pro rata temporis (nach Spieldauer),
  • oder pro rata numeris (nach Anzahl der Musikinhalte)

Wie erfolgt die Zuordnung meiner Werke nach Lizenzierung eines Tonträgers?

Mit Meldung Ihrer Herstellung geben Sie uns für Verkäufe an den Handel Ihren EAN bzw. GTIN an. Mit dieser Nummer können wir auf Datenbanken wie Phononet oder Discogs zugreifen, um weitere Informationen über den Tonträger zu erhalten – am wichtigsten für uns sind die enthaltenen Werke.

Falls uns relevante Informationen nicht vorliegen oder wir – mit oder ohne EAN/GTIN – keine ausreichenden Angaben ermitteln können, werden wir uns bei Ihnen melden. 

Kann ich Nutzungen aus 2025 reklamieren?

Eine Reklamation ist erst nach erfolgter Ausschüttung möglich. Den Termin der Ausschüttung geben wir in unserer Übersicht zu den Ausschüttungsterminen im Frühjahr 2026 bekannt. Geplant ist das 04. Quartal 2026.

Wie hoch fallen meine Tantiemen im neuen Verteilungsmodell voraussichtlich aus?

Dazu lässt sich keine genaue Aussage machen, da das von mehreren Faktoren abhängig ist. Wir sind jedoch bestrebt, ein ähnliches Verteilungsniveau wie unter dem bisherigen Modell zu erreichen und gleichzeitig die Auswirkungen für die einzelnen Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

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