Das kann mehrere Gründe haben:
Möglichkeit 1: Ausschüttungstermin in der Sparte war noch nicht
Je nach Art der Werknutzung (z. B. Live-Konzert, TV-Sendung, Streaming) gibt es unterschiedliche Verteilungssparten und Ausschüttungstermine. Es kann sein, dass die Nutzung Ihrer Werke in einer Sparte erfasst wurde, die noch nicht ausgeschüttet hat.
Lösung: Informieren Sie sich über die Ausschüttungstermine für die jeweilige Sparte: Ausschüttungstermine und Fristen.
Möglichkeit 2: Nicht aktuelle Bank- oder Adressdaten
Prüfen Sie Ihre persönlichen Daten. Sind Ihre bei uns hinterlegten Bankdaten nicht aktuell, werden die Tantiemen zwar verbucht, können aber nicht überwiesen werden. Bei veralteten Adressdaten kann es sein, dass wir Post von uns an Sie zurückbekommen haben, da die Sendung nicht zugestellt werden konnte. In dem Fall wird eine Sperre gesetzt und nicht ausgezahlt. Sofern Sie die Online Services nutzen, erhalten Sie einen Hinweis, dass die Adressdaten geändert oder neu angegeben werden müssen. Auch bei Bankrückläufern erfolgt ein Hinweis im Onlineportal.
Sowohl Bank- als auch Adressdaten können Sie im Onlineportal selbst aktualisieren.
Falls Sie das Portal nicht nutzen, benutzen Sie bitte für die Mitteilung Ihrer neuen Adresse bzw. Bankverbindung unsere Formulare.
Formular Adresse (Mitteilung und Änderung)
Formulare Bankverbindung:
Bankverbindung – nur bei steuerlichem Wohnsitz in Deutschland
Bankverbindung – nur SEPA-Raum (EU/EWR exkl. Deutschland)
Bankverbindung – non-SEPA (USA & außerhalb EU/EWR)
Falls Sie das Onlineportal nicht nutzen, schreiben Sie uns eine E-Mail an mitgliederpartner@gema.de mit den neuen Daten und dem Hinweis, dass Ihr Konto momentan gesperrt ist. Nach der Entsperrung und bei korrekten Adress- bzw. Bankdaten überweisen wir die Tantiemen mit dem nächsten Zahlungslauf – damit Ihr Geld schnellstmöglich bei Ihnen ankommt!
Möglichkeit 3: Abtretung oder Pfändung
Gegen das Mitgliedskonto richtet sich eine Abtretung oder Pfändung, die vorrangig zu bedienen ist. Auch kann der Fall vorliegen, dass eine Vorauszahlung gewährt wurde und die Tantiemengutschriften mit den offenen Vorauszahlungen verrechnet wurden. Gleiches gilt, wenn das Mitgliedskonto einen Schuldsaldo aufweist.
Möglichkeit 4: Fehlerhafte Werkzuordnung
Ihr Werk wurde zwar genutzt, konnte aber keiner Werkregistrierung zugeordnet werden. Die Folge ist, dass wir das Werk – und seine Nutzungsmeldung – Ihnen auch nicht zuordnen können, weshalb Sie keine Tantiemen erhalten haben.
Die Gründe dafür: Die Datenqualität war bei der Nutzungsmeldung unzureichend. Oder aber Ihr Werk wurde gar nicht bei uns angemeldet. Der Online Service Nutzungen identifizieren gibt Aufschluss, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Möglichkeit 5: Ihr Werk wurde zu spät angemeldet
Dies kann vor allem in den Online-Sparten vorkommen, wo eine besonders zeitnahe Lizenzierung und Ausschüttung vorgenommen wird. Die jeweiligen Werkanmeldefristen finden Sie unter: Ausschüttungstermine und Fristen.
Möglichkeit 6: Nutzung Ihrer Werke wurde nicht gemeldet
Wenn die Nutzung Ihrer Werke nicht gemeldet wurde, können wir keine Tantiemen ausschütten. Dies kann z. B. bei Live-Konzerten oder immer dann der Fall sein, wenn die Veranstalter keine Meldung eingereicht haben.
Lösung: In diesem Falle können sie reklamieren. Nutzen Sie dafür den Service Reklamation im Onlineportal.
Möglichkeit 7: Abweichungen durch Verteilungsplan
Die Verteilung der Tantiemen erfolgt nach dem Verteilungsplan der GEMA. Es kann sein, dass bestimmte Nutzungen Ihrer Werke nicht unter die Verteilungskriterien fallen oder nur anteilig berücksichtigt werden. Dies kann passieren, wenn Werke in Nutzungsmeldungen (meist in den Senderechts- und Onlinesparten) gemischt mit anderen Werken auftauchen. Der Anteil der Tantiemen wird dann proportional zur Gesamtzahl der Werknutzungen ermittelt.
Wenn eine werk- und nutzungsbezogene Verteilung nicht möglich ist, z. B. weil keine detaillierten Nutzungsmeldungen vorliegen oder wir in bestimmten Sparten über ein duales Verteilungsmodell ausschütten, erfolgt eine sogenannte Zuschlagsverteilung. Dabei werden die Einnahmen als prozentualer Zuschlag auf die Verteilungssummen der betroffenen Sparten verteilt.
Lösung: Details dazu finden Sie im Verteilungsplan der GEMA oder auch auf den Tantiemenseiten unter den einzelnen Verteilungssparten.
Möglichkeit 8: Technische Probleme
In seltenen Fällen können technische Probleme bei der Verarbeitung der Daten oder der Auszahlung auftreten.
Lösung: Kontaktieren Sie uns per Mail unter mitgliedeservice@gema.de, falls Sie den Verdacht haben, dass ein technisches Problem vorliegt.
Möglichkeit 9: Rechtsnachfolge oder Bevollmächtigung
Falls Sie als Rechtsnachfolgerin oder Bevollmächtigter auftreten, kann es sein, dass die entsprechenden Rechte oder Ansprüche noch nicht vollständig geklärt oder übertragen wurden.
Möglichkeit 10: Internationale Nutzungen
Wenn Ihre Werke im Ausland genutzt wurden, erfolgt die Ausschüttung an die Mitglieder zeitverzögert.
Lösung: Welcher Zeitraum für welche Sparte und welches Land bereits ausgeschüttet wurde, erfahren Sie auf unserer Seite zu Ausschüttungsterminen und -fristen.
Möglichkeit 11: DJ Live Acts
Wenn DJs Musik in Clubs auflegen, erfolgt die Vergütung nicht in den Live-Sparten, sondern über die Sparte DK und DK VR (Diskotheken), sodass in der Regel keine Tantiemen in den Live-Sparten ausgezahlt und Reklamationen oder Setlists hierfür nicht erforderlich sind.
Weitere Gründe:
Wenn die genannten Gründe nicht zutreffen, reichen Sie bitte eine Reklamation mit den genauen Angaben ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter Reklamationen.